Das Seuchengeschehen der Blauzungenkrankheit (BTV) breitet sich weiterhin mit rasanter Geschwindigkeit in alle Himmelsrichtungen aus. Besonders in Schleswig-Holstein, im Osten von Hessen und Niedersachsen sowie im Südwesten von Baden-Württemberg werden vermehrt Fälle gemeldet.
In Thüringen sind
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Die TBV-Service und Marketing GmbH hat mit der Firma Z-Bau eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes besondere Konditionen einzuräumen.
Die Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind berechtigt, Leistungen aus dem Programm der Firma Z-Bau zu Bestkonditionen auf eigene Rechnung zu beziehen. Das Tätigkeitsspektrum ist breit gefächert und umfasst unter anderem den Hoch- und Tiefbau gemäß den Vorschriften des Wassershaushaltsgesetzes (WHG), den Bau von LAU- und HBV-Anlagen, sowie den Abbau und Vertrieb von Gesteinsmaterialien. Als Generalunternehmer realisiert Z-Bau darüber hinaus schlüsselfertige Wohn- und Gewerbeimmobilien. Im Tankstellenbereich gehören auch Sanierungs- und Abbrucharbeiten zu der Leistungspalette von Z-BAU. Die Projektierung von Bauleistungen jeglicher Art, einschließlich umfassender Beratung und Bauleitung, rundet das Leistungsangebot ab. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, hat Z-Bau Betonfertigteilsysteme mit DIBt-Zulassung entwickelt und erfolgreich eingesetzt. Dabei unterstützt das eigene Betonwerk, das die Herstellung von maßgeschneiderten Fertigteillösungen ermöglicht. Das verschafft nicht nur ein hohes Maß an Flexibilität, sondern gewährleistet auch eine umfassende Qualitätskontrolle.
Z-BAU steht für höchste Standards in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Beständigkeit.
Die Firma Z-Bau gewährt den Mitgliedsbetrieben 5 Prozent sofortigen Rabatt auf alle Aufträge.
Weitere Erläuterungen zum Bestellvorgang sind auf der Homepage des Thüringer Bauernverbandes unter Meine Vorteile eingestellt.
Für den Abschnitt Süd des Leitungsvorhabens 44: Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach, der in Wolkramshausen beginnt und in Vieselbach endet (Leitungsvorhaben 44) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22. August in Sondershausen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einen Erörterungstermin durchgeführt. In dem Termin wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit deren Verfassern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Vorhabenträger 50Hertz erörtert. Die Freileitung soll auf 380kV verstärkt werden.
Seitens des Thüringer Bauernverbandes (TBV) wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Interessen der Landwirtschaft ein ebenso abwägungsrelevantes Kriterium sind, wie z.B. der Naturschutz. Es wurde ebenso die Wichtigkeit des Bodenschutzes (bspw. Vorrang von Bodenplatten vor Schotterstraßen als ultima ratio) und die erforderliche Abstimmung mit den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen sowie der Vorzug von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen vor anderen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betont. Weitere Themen waren die Entschädigungspraxis von 50Hertz (neben der Entschädigung von Maststandorten sind auch Flur- und Aufwuchsschäden, Wirtschaftserschwernisse, unwirtschaftliche Flächen und Fördernachteile auszugleichen) und die mögliche Zurverfügungstellung von Shape Dateien, welche die im Zuge des Baus der Trasse zu beanspruchenden Flächen ausweisen. Gerade durch Letzteres könnte der bürokratische Aufwand der Landwirte minimiert werden. Neben dem TBV forderte auch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum den besonderen Schutz von Drainagen.
Zum Abschluss kündigte die BNetzA an, dass sie nun nochmals alle Einwendungen und den Antrag von 50Hertz prüfen und das Verfahren nächstes Jahr mit dem Planfeststellungsbeschluss seinen Abschluss finden wird. Dann kann mit dem Bau der Trasse begonnen werden.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) geht in seiner Erntebilanz 2024 beim Getreide von einer Gesamterntemenge von 39,3 Mio. Tonnen und somit von einer stark unterdurchschnittlichen Ernte aus. Nach den aktuellen Zahlen liegt die Erntemenge beim Weizen, der wichtigsten Kultur, mit 18 Mio. Tonnen deutlich unter der des Vorjahres (2023: 21,2 Mio. Tonnen). Aufgrund der ungünstigen Witterungsbedingungen zur Aussaatzeit im Herbst ist die Anbaufläche von Winterweizen in diesem Jahr um rund 330.000 Hektar zurückgegangen, was einer der Gründe für die geringe Erntemenge ist. Aber auch die erneut gesunkenen Hektarerträge spiegeln den Abwärtstrend beim Winterweizen wieder.
Bei der Wintergerste liegt die diesjährige Erntemenge mit 8,9 Mio. Tonnen ebenfalls unter der Vorjahresmenge von 9,5 Mio. Tonnen.
Die Winterrapsernte 2024 liegt mit einem Durchschnittsertrag von 33,8 dt/ha auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Vorjahr (33,5 dt/ha). Durch eine geringere Anbaufläche ist zudem die Gesamterntemenge beim Raps auf 3,7 Mio. Tonnen gesunken (2023: 3,9 Mio. Tonnen).
Die Herbstkulturen wie Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln sowie Gemüse konnten größtenteils von den Niederschlägen profitieren. Insbesondere die Kartoffeln leiden jedoch stark unter Kraut- und Knollenfäule. Aber auch bei den Zuckerrüben treten neue Krankheiten wie Stolbur oder das Syndrome Basses Richesses (SBR) vermehrt auf.
Im Obstbau sind erhebliche Schäden vor allem durch Spätfröste zu verzeichnen und auch hier sorgen Restriktionen beim Pflanzenschutz sowie der Mindestlohn für eine schwierige Gesamtsituation.
Beim Wein wird nach ersten Schätzungen über die Anbaugebiete hinweg ebenfalls eine unterdurchschnittliche Menge erwartet.
Am 22. August fand an der Berufsschule in Schwerstedt die 4. Regionalkonferenz zum demografischen Themenjahr statt. Die Organisatorin, die Serviceagentur demografischer Wandel beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), legte hier den Schwerpunkt auf landwirtschaftliche Tätigkeit und Berufsausbildung.
Die Veranstaltung war gut besucht und Anwesende aus Politik, landwirtschaftlicher Praxis, Bildungsunternehmen, Fördermittelgeber, LEADER-Aktionsgruppen, berufsständischen Interessenvertretungen, Behörden und Verbänden erhielten Informationen und Perspektiven zu demografischen Entwicklungen in Bezug auf die Landwirtschaft.
Prof. Dr. Michael Behr, ehem. Thüringer Ministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, stellte die Thüringer Fachkräftestudie vor und referierte zu „Herausforderungen und Chancen im demografischen Wandel – Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsentwicklung in Thüringen – Projektion bis 2035“.
Kerstin Fiedler, TMIL, stellte die aktuell erarbeitete „Gemeinsame Erklärung der Partner der Allianz zur Nachwuchsgewinnung in den Grünen Berufen 2.0“ vor.
„Ausgewählte Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten des TMIL“ vorgestellt durch Jörg Thomas und Pascal Wagenschwanz, TMIL, rundeten den theoretischen Teil der Veranstaltung ab.
Interessant, lebendig und praxisnah erlebten die Gäste die Präsentationen zweier prämierter Ausbildungsbetriebe.
Beim Reitstall Waldhof Dammer in Stedten (Ausbildungsbetrieb des Jahres 2020), vorgestellt durch Birgit Dammer, stand die individuelle Förderung und familiennahe Aufnahme der Auszubildenden im Vordergrund.
Eine sehr gute fachliche Umsetzung der betrieblichen Berufsausbildung realisiert die Gönnatal-agrar e.G. in Altengönna (Ausbildungsbetrieb des Jahres 2022) für die durchschnittlich mehr als 10 Azubis pro Jahr durch den Einsatz eines eigens für Ausbildung eingestellten Mitarbeiters. Besonderen Wert legt das Unternehmen, laut Tristan Sammer, Vertretungsberechtigter der e.G., auf die ausbildungsvorgelagerte Zusammenarbeit mit regionalen Schulen und Nutzung von Praktika. Auch wurde auf ein jugendfreundliches Betriebsklima und leistungsfördernde Anreize z.B. beim Erwerb des Führerscheins verwiesen.
Fazit: Die Tagung offerierte branchenübergreifendes Überblickswissen unter demografischen Gesichtspunkten. Es wurden fachkräftesichernde Aktivitäten der grünen Branche und für diese vorgestellt. Damit eröffnen sich Möglichkeiten eigene betriebliche Wege zu gehen, um dem drastisch zunehmenden Fachkräftedefizit entgegenzuwirken.
Die Vorträge zur Veranstaltung gibt es hier.
Landrat Johann Waschnewski war am 21. August zu Gast beim Bauernverband Eisenberg, Jena, Stadtroda und informierte sich, wie die Lage in der Landwirtschaft sei, welche Themen unter den Nägeln brennen und wie der Landkreis die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen kann. In der Agrargenossenschaft Königshofen kam er dazu mit Mitgliedern des Kreisvorstands und Geschäftsführerin Dr. Britta Ender ins Gespräch.
„Wir haben mit der Fraktion Bauernverband ein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen und einen langjährigen, verlässlichen Partner im Kreistag“, betonte der Landrat. „Hier können wir Akzente setzen, um gemeinsam unser Saale-Holzland zu gestalten“, so Waschnewski weiter. Dazu trage auch die Regionale Aktionsgruppe (RAG) bei, in der die Bauern seit der Gründung 2007 aktiv mitwirken und deren erfolgreiche Arbeit der Landrat als Vorsitzender fortführen will.
Intensiv wurde die Fachkräftethematik besprochen. Ein kluger Ansatzpunkt bietet bei der Suche nach geeigneten Auszubildenden die langfristige Beziehung zu allgemeinbildenden Schulen im Landkreis. Projekte der IHK/HWK wie „Unterrichtstag in der Praxis“ und „Praxiskoordinatoren“ unterstützen dabei.
Ariane Bretschneider vom Vorstand der Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen berichtete von einem Projekt mit 50 Schülern des Eisenberger Gymnasiums, die an einem Tag auf dem Hof in Etzdorf nicht nur viel über Landwirtschaft, sondern auch über die Auswirkungen von Demokratie und Gesetzen im ländlichen Raum lernten. Der Landrat regte an, die vor einigen Jahren mit dem Bauernverband durchgeführte Initiative an allgemeinbildenden Schulen des Landkreises zu wiederholen.
Hier wurden die Möglichkeiten zur Nutzung der fachlich geprüften Lehr- und Lernmaterialien des Vereins i.m.a. in verschiedenen Fächern und in der beruflichen Orientierung vorgestellt.
Ein weiteres Thema, das die Vorstandsmitglieder ansprachen, ist der Umgang mit Behörden. Es wird begrüßt, dass sich Amtsleiter mit Landwirten treffen und austauschen über Wünsche und Anforderungen, diese umzusetzen. Der Landrat regte ein Treffen des Kreisbauernverband-Vorstands mit den Abteilungsleitern der Kreisverwaltung an. „Lassen Sie uns dazu an einem Tisch zusammenkommen“, so der Landrat.
„Wir hoffen auf wohlwollende Begleitung bei Investitionen, gerade auch in der Tierhaltung“, so der Kreisvorstandsvorsitzende Udo Große. „Sonst stehen wir mit dem Rücken zur Wand. Wenn die Hürden für Genehmigungen zu hoch sind, dann bleiben Investitionen aus.“
Auf das Thema Biogasanlagen angesprochen, sprach Große die Unsicherheit an, ob für Altanlagen nach Ablauf der EEG-Förderung noch eine auskömmliche Vergütung bleibt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür seien noch nicht ausgereift. „Wir brauchen dringend belastbare Szenarien auf 20-Jahres-Sicht“, forderte Große. Derzeit würden immer höhere Sicherheitsvorkehrungen verlangt, um Altanlagen auf den heutigen Stand der Technik zu bringen – das zu stemmen, sei fast aussichtslos. Sowohl die Zeit bis zur Genehmigung als auch der finanzielle Aufwand seien enorm.
Ablehnend steht der Bauernverband der sogenannten Agri-Photovoltaik gegenüber. „Das ist eine absolute Mogelpackung, denn beides zugleich geht in der Praxis kaum“, so Große. Alexander Mark, Vorstandsmitglied der Agrargenossenschaft Königshofen eG, bekräftigt: „Wenn der Landwirtschaft dadurch beste Ackerflächen verloren gehen, sind wir strikt dagegen.“ „Wenn es hingegen dem Lärmschutz an der Autobahn dient, kann man darüber reden“, so Matthias Klippel, dessen Unternehmen mit der Stadt Stadtroda dazu im Gespräch ist. Der Bauernverband weiß, dass Verpächter die deutlich höheren Pachteinahmen aus Agri-Photovoltaik (im Vergleich zur Feldwirtschaft) reizen können. Benjamin Spiegler, Vorstandschef der Agrargenossenschaft Ottendorf, der Waschnewski vor wenigen Monaten zur Wieder-Eröffnung des Tälermarktes begrüßen konnte, warnt allerdings auch vor unseriösen Firmen und unrealistischen Versprechungen. Noch gibt es in Thüringen keine Agri-Photovoltaik-Anlagen.
Ein weiteres Thema war die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (ZVL) Jena-Saale-Holzland, insbesondere die Prävention in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP). „Der ZVL bereitet sich vorsorglich auf ein Szenario vor, und wir sind mit der Stadt Jena im Gespräch, hier einen Krisenstab ähnlich der Struktur des Katastrophenschutzstabes zu etablieren“, berichtete der Landrat. Die Gremien werden informiert, wenn das Konzept vorliegt.
Kommunale Wärmeplanung steht in den Kommunen in den nächsten Jahren auf der Tagesordnung, und Agrarbetriebe können mit ihren Möglichkeiten dazu beitragen. Hier ist die AGS Wöllmisse mit den Stadtwerken im Gespräch. „Wir überlegen, einen neuen Milchviehstall zu bauen. Aber auch hier brauchen wir langfristige Sicherheit für Investitionen.“
Landrat Waschnewski sprach auch das Klimaschutzkonzept an, mit dem der Saale-Holzland-Kreis ein Vorreiter in Thüringen war und das derzeit fortgeschrieben und um ein Klimafolgenanpassungskonzept ergänzt werden soll. Hier lud er die Landwirte zur aktiven Mitwirkung ein.
Weitere Tagesordnungspunkte der Vorstandssitzung waren der Auswertung der Vorbereitung und Umsetzung der diesjährigen Kreistagswahl gewidmet und die Besetzung der Ausschüsse. Zur Optimierung der Arbeit im Zuge der nächsten Wahl soll die Erarbeitung einer Checkliste dienen.
Die Berichterstattung und Informationsweiterleitung zu Aktivitäten des Thüringer Bauernverbandes und der Regionalgeschäftsstelle rundeten die umfassende Vorstandssitzung ab.
Dank gilt dem Gastgeber in Königshofen und den gut auf die Gesprächsrunde mit dem Landrat vorbereiteten Vorstandsmitgliedern.
Das Mentoring-Programm „KOMPASS“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bietet Frauen in der Landwirtschaft eine wertvolle Plattform zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Ziel des Programms ist es, durch Coaching und One-on-One-Mentoring mehr
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Mitte Juli hat der Umweltrat der Europäischen Kommission das im November erzielte Trilogergebnis für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) verabschiedet. Die Verordnung wurde am 18. August im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Sie wird damit unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
Um was es im Einzelnen geht: Als übergeordnetes Ziel der Verordnung gilt die Einrichtung von Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 auf mind. 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der Union und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen. Nachstehend gelten dazu beitragende Wiederherstellungsziele für die jeweiligen Ökosysteme.
Wiederherstellungsmaßnahmen:
Bestäuber: Die Bestäuberpopulation soll alle 6 Jahre gemessen werden. Der Rückgang der Bestäuberpopulation soll bis 2030 gestoppt werden und anschließend umgekehrt werden.
Bei der Finanzierung bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie die aktuelle GAP für die Umsetzung dieses Gesetzes nutzen und hierfür umprogrammieren. Dies schließt somit nicht aus, dass Gelder der aktuellen GAP für die Umsetzung des NRL-Gesetzes eingesetzt werden können.
Die nationale Umsetzung liegt jetzt bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne. Die Mitgliedsstaaten müssen ihre Wiederherstellungspläne zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Kommission vorlegen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) mit seinen Landesverbänden wird sich bei der Erstellung der Pläne mit einbringen. Dennoch kritisiert der Deutsche Bauernverband das verabschiedete Gesetz weiterhin scharf, auch wenn im Vergleich zum Kommissionsvorschlag einige Verbesserungen vorliegen. Es gilt nun, dass die eingeräumten Möglichkeiten Einzug in die nationalen Wiederherstellungspläne finden. Hier wird sich der DBV weiterhin für die Interessen der Landwirtschaft einsetzen.
Bauernpräsident Joachim Rukwied kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum NRL in aller Schärfe. "Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird."
Wie erwartet, hat sich die Blauzungenkrankheit (BTV) in den letzten Wochen rapide, von den westlichen Bundesländern her, über das gesamte Bundesgebiet verbreitet. Seit 1. Juli 2024 wurden laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) 3.550 bestätigte Fälle registriert (Stand: 15. August, TSIS),
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Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG) wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringens veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Das Gesetz dient dem Zweck, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort
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Grundsätzlich ist ein Betrieb bislang verpflichtet, nach dem GLÖZ-Standard 8 einen Mindestanteil von 4 Prozent seiner landwirtschaftlichen Ackerfläche für brachliegende Flächen oder durch Landschaftselemente an Ackerland bereitzustellen. Aufgrund von verschiedenen Ausnahmeregelungen in diesem und dem
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Zum nunmehr dreizehnten Mal kamen in der vergangenen Woche die Vertreterinnen und Vertreter der Landesbauernverbände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Gespräch mit Verantwortlichen des mdr zum Austausch zusammen.
Der neue mdr-Intendant Ralf Ludwig erläuterte die Entwicklung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, u.a. zu Strukturfragen unter Beibehaltung der Qualitätsberichterstattung und der Zunkuft der ARD mit seinen Landesprogrammen. Die Landesbauernverbände nutzten die Gelegenheit die Medienberichterstattung des mdr zu landwirtschaftlichen Themen im vergangenen Jahr anzusprechen. Hierbei gab es positives wie auch negatives Feedback an die Verantworlichen des mdr. Ideen für neue Formate konnten ebenfalls mit auf den Weg gegeben werden.
Der Austausch zwischen den Bauernverbänden und dem mdr wird von beiden Seiten als notwendig sowie hilfreich erachtet und wird somit fortgeführt.
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) beginnt am 29. Oktober einen neuen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Beruf Landwirt am Standort Bad Frankenhausen. Der Unterricht wird überwiegend in den Monaten Oktober bis März berufsbegleitend durchgeführt. Die Prüfungen sind im Lehrgangszeitraum bis September 2027 integriert.
Es sind noch wenige Plätze frei. Anmeldeschluss für den Vorbereitungslehrgang 2024 ist der 29. August.
Weitere Informationen zum Lehrgang und das Formular zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Für den im Jahr 2026 beginnenden Vorbereitungskurs können bereits jetzt Interessenbekundungen abgegeben werden.
Die novellierte Industrieemissionsrichtlinie (IED) ist am 4. August in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben ab diesem Zeitpunkt 22 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Prozess zur Festlegung der Betriebsvorschriften (= Beste verfügbare Techniken/BVT) gemäß
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Bereits am 9. Juli ist mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung des EU-Rechtes“ die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) in Kraft getreten.
Es gibt hierdurch z. B. Erleichterungen beim
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Das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) hat seinen Weg nach Thüringen gefunden. Nachdem die ostdeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern letzte Woche ihren BTV-Freiheitsstatus verloren haben, verliert nun auch der Freistaat Thüringen seinen Status als „BTV-frei“ und wird somit zum Restriktionsgebiet. Laut einer aktuellen Mitteilung des Thüringer Sozialministeriums wurde das Virus vom Serotyp 3 am 9. August in den Landkreisen Eichsfeld und Nordhausen festgestellt. Betroffen sind zwei Schafbestände, in denen jeweils ein Einzeltier BTV-typische Krankheitserscheinungen gezeigt hat. Daraufhin wurden entsprechende Proben entnommen und die Behandlung der betroffenen Tiere wie auch der Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln (Repellentien) eingeleitet.
Da die Tierseuche für den Menschen nicht gefährlich ist, wurden keine weiteren Seuchenbekämpfungsmaßnahmen unternommen. Wie das Thüringer Sozialministerium mitteilt, war BTV-3 zuletzt im Jahr 2009 in Thüringen festgestellt worden. Aufgrund des starken Anstiegs an BTV-3-Ausbüchen ist zu erwarten, dass weitere Fälle auftreten werden. Stand heute haben nur noch die Bundesländer Brandenburg, Saarland und Bayern ihren BTV-Freiheitsstatus. Auf europäischer Ebene ist neben den Niederlanden und Belgien nun auch Frankreich betroffen.
Eine Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Hierbei werden in Deutschland ausschließlich inaktivierte Impfstoffe eingesetzt. Bisher wurde die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 im Rahmen einer bundesweit gültigen Eilverordnung gestattet. Entsprechend den Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach Infektion mit dem BTV-3 Virus und reduzieren die klinischen Erscheinungen sowie die Virämie.
Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIKo Vet dringend empfohlen!
Die Thüringer Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung mit einer Beihilfe je Impfung von 1,00 Euro bei Rindern und 0,60 Euro bei Schafen und Ziegen. Diesen Betrag zieht der Tierarzt je Tier von der Rechnung ab und erhält diesen von Tierseuchenkasse erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierhalter einen entsprechenden Beihilfeantrag gestellt hat. Der Tiergesundheitsdienst berät Tierhalter und Tierärzte in allen Fragen des Seuchenschutzes und der Impfprophylaxe (Kontaktdaten: www.thtsk.de).
Wie aus der Mitteilung des Thüringer Sozialministeriums hervorgeht, ist das Verbringen von Wiederkäuern und deren Zuchtmaterial in freie Gebiete nun nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Weitere Hinweise dazu sollen zeitnah hier veröffentlicht werden
Weiterführende Informationen und wichtige Hinweise:
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll vor allem die integrierte Stadtentwicklung gestärkt werden. Zur Begründung wird ausgeführt, dass „Der Wohnungsmarkt (…) vor allem in vielen urbanen Räumen
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Am Vormittag des 9. August begleitete Marion Walsmann, EU-Abgeordnete und stellvertretendes Mitglied des EU-Agrarausschusses, die Mitarbeiter der Agrar GmbH Frienstedt bei der Roggenernte in Hochheim. Neben Einblicken in die saisonalen Arbeiten sowie die alltäglichen Herausforderungen in der Ernte gaben Betriebsleiter Tobias Leithold und seine Mitarbeiter einen kurzen Überblick über den Erntestand im Unternehmen. Themen wie die neuesten Herausforderungen in der GAP, die praktischen Einflüsse der Lieferkettengesetzgebung auf die Landwirtschaft und die zu erwartenden Auswirkungen der EU-Taxonomie standen ebenfalls auf der Agenda. Übergreifend kam zum Ausdruck, dass weiterer Bürokratieabbau notwendig und dringend ist. Die betrieblichen und verwaltungstechnischen Belastungen haben schon lange das Maß der Angemessenheit überschritten und alle Gespräche um Bürokratieabbau sind wenig zielführend, wenn an anderer Stelle neue Vorgaben geschaffen werden.
Die Abschaltung von Solaranlagen durch Redispatch-Maßnahmen wird immer wieder diskutiert. In Bayern sorgt nun ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltete. Dadurch wurde sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf verhindert.
Der Deutsche Bauernverband hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Thema Abschaltung von Anlagen auch für den Eigengebrauch nachgefragt:
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Bereits am 19. Juli ist das „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz–PostModG)“ in Kraft getreten. Das Gesetz ändert zahlreiche rechtliche Vorschriften insbesondere das Postgesetz (PostG). Dies erfolgte laut Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass digitale
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Das Geschehen rund um das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) hat sich seit 7. August in den Osten von Deutschland verlagert. Nachdem bereits die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Bremen infolge gemeldeter BTV-Fälle ihren Freiheitsstatus verloren haben, kommen jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hinzu.
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Am 2. August hat das Bundeslandwirtschaftsministerium den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan formell eingereicht. Sollten Bundesrat und EU-Kommission zustimmen, würden die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Förderfähigkeit von Agri-PV in der GAP soll erweitert werden. So könnten Landwirte
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. Mit Pressemeldung vom 5. August hat das BMEL Details veröffentlicht und der Deutsche Bauernverband für uns in gekürzter Form zusammengefasst.
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Das BTV-3 Geschehen nimmt immer mehr Fahrt auf. Seit Anfang Juli konnten über 400 BTV-3-Ausbrüche bei Schafen und 295 Ausbrüche bei Kühen festgestellt werden (Stand: 26. Juli 2024). Als Ursache für den gewaltigen Anstieg ist vor allem die witterungsbedingt hohe Aktivität der Gnitzen, die das Virus übertragen, zu nennen. Das Virus breitet sich seit dem 12. Oktober 2023 vor allem von der niederländischen Grenze nach Osten aus und wütet derzeit in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Bremen.
Aufgrund des starken Anstiegs an BTV-3-Ausbüchen ist zu erwarten, dass die Blauzungenkrankheit in den nächsten Wochen auch Thüringen erreicht. Zum derzeitigen Stand ist Thüringen noch „frei von BTV“.
Eine Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung. Hierbei werden in Deutschland ausschließlich inaktivierte Impfstoffe eingesetzt. Bisher wurde die Anwendung von drei Impfstoffen gegen BTV-3 im Rahmen einer bundesweit gültigen Eilverordnung gestattet. Entsprechend den Gebrauchsinformationen schützen die drei Impfstoffe vor Todesfällen nach Infektion mit dem BTV-3 Virus und reduzieren die klinischen Erscheinungen sowie die Virämie.
Auch wenn der Impfschutz nicht vollständig ist, wird die Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 durch die StIKo Vet dringend empfohlen!
Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt:
Foto: Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen bei Rindern und Schafen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stand: 17.06.2024
Die Abhängigkeit landwirtschaftlicher Betriebe von stationären und fahrbaren Maschinen war schon immer hoch und nimmt ebenso wie deren Komplexität kontinuierlich zu. Verschiedene Szenarien führen dazu, dass die defekten Maschinen repariert oder bei einem Totalausfall ersetzt werden müssen. Dies führt u.a. auch Inflationsgetrieben zu höheren Material-, Lohn- und Wiederbeschaffungskosten. Um die wirtschaftlichen Folgen auffangen zu können, stellt die Maschinenversicherung für stationäre, fahrbare und transportable Maschinen eine individuell anpassbare Lösung dar.
Was könnte alles passieren?
Was ist versichert?
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch:
Wie auch bei Kraftfahrzeugen können Sie Ihre fahrbaren landwirtschaftlichen Maschinen individuell nach Ihren Bedürfnissen als Vollversicherung oder Kasko- bzw. Teilkasko versichern.
Die Maschinenversicherung stationärer Maschinen kann optional ergänzt werden durch eine Maschinen-BU, um den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten bei Maschinenstillstand abzudecken.
Highlights auf einen Blick:
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter vDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)361 262 538 01.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaft – AgrarPolice – Technische Versicherung.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert weiter in Südhessen und Rheinland-Pfalz. Inzwischen sind in Hessen bereits 83 und in Rheinland-Pfalz 25 Wildschweine auf das ASP-Virus positiv beprobt worden. In Hessen sind mit Groß-Gerau, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg derzeit drei Landkreise von der ASP betroffen. In Rheinland-Pfalz wurde das Virus bislang in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen bestätigt. Die ältesten der aufgefundenen Kadaver waren bereits
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„Die Summe der beschriebenen Probleme war für jeden Agrarbetrieb eine Zumutung“, fasste der Ministerpräsident Bodo Ramelow bei seinem Besuch in der Agrargenossenschaft Hörseltal e.G. Burla am vergangenen Freitag die Probleme bei der digitalen Antragstellung zusammen. Der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft Florian Andersek stellte die Situation dar und machte gleichzeitig die Forderung auf, in Zukunft nur ausgereifte und funktionierende Plattformen zur Anwendung freizugeben. Die Landwirte seien nicht gegen Digitalisierung, aber das System müsse auch funktionieren, so Anderesek weiter.
Der ebenfalls anwesende Staatssekretär Torsten Weil erklärte, dass noch nicht entschieden sei, ob das Flächenregister im nächsten Jahr flächendeckend umgesetzt wird. Man arbeite derzeit auch eng mit den Softwareanbietern zusammen, um entsprechende Schnittstellen zu schaffen.
Ein weiteres Thema waren die Sorgen und Nöte der Direktvermarkter in Thüringen, die Andersek am Beispiel seines Unternehmens praxisnah darstellen konnte. Hier wurde eine Unterstützung der Direktvermarktung über finanzielle Förderung durch das Land Thüringen sowie die Schaffung von Investitions- und Rechtssicherheit bei der Tierhaltung diskutiert und eingefordert.
Weitere aktuelle Themen standen auf der Agenda. Bleibt abzuwarten inwiefern die Diskussion zu zählbaren positiven Ergebnissen führt.
Am Freitag trafen sich der Vorsitzende und der Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Unstrut-Hainich mit dem neuen Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises zu einem ersten Arbeitsgespräch.
Die begonnen Aktivitäten zum Bürokratieabbau auf Kreisebene sollen weiter fortgeführt werden. So soll ein Treffen mit den Verantwortlichen des Gewässerunterhaltungsverbandes Obere Unstrut/Notter auf den Weg gebracht werden, um die Probleme der Pflege an Gräben und Feldrändern zu besprechen. Hier sind die Verantwortlichkeiten zwischen Gewässerunterhaltungsverbänden, Landkreis und Nutzern abzuklären, um u.a. dem wachsenden Druck invasiver Pflanzen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen einzudämmen.
Zudem wurde das bevorstehende Landeserntedankfest am 6.Oktober im Bratwurstmuseum in Mühlhausen thematisiert.
Der regelmäßiger Austausch zur Landwirtschaft im Kreis soll weiter fortgeführt und verstetigt werden.
Am 14. Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Staaten der Europäischen Union (EU) die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann (C-55/18-CCOO). Das Gericht verweist dabei auf die Grundrechte der Beschäftigten auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die in Artikel 31 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt und in der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert werden.
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In Folge der Bestrebungen der Bürokratievereinfachung wird die Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ab 2025 einfacher und flexibler für die Betriebe und die Verwaltung. Wie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu erfahren war, wurde der ursprüngliche Vereinfachungsvorschlag aus der Agrarministerkonferenz von der EU-Kommission
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Das Alperstedter Ried ist eines der letzten existierenden Kalkflachmoore im Thüringer Becken mit herausragender Bedeutung für die regionale Artenvielfalt. Zum Schutz dieses Landschaftsraums und seiner Arten wurde das Ried seit 2015 wiedervernässt und zusammen mit 37 Hektar zusätzlicher Ackerflächen ein insgesamt 115 Hektar umfassendes Naturschutzgebiet mit extensiver Ganzjahresbeweidung mit Exmoor-Ponys, Karpatenbüffeln und Rotem Höhenvieh sowie Mahdgutübertragung aus den artenreichen Kernflächen etabliert. In wenigen Jahren konnte das Projekt beweisen, dass eine extensive ganzjährige Beweidung auch auf bereits sehr artenreichen Flächen, die Biodiversität nicht nur zu erhalten vermag, sondern sie sogar noch arten- und strukturreicher machen kann.
Die Auszeichnung „Weidelandschaft des Jahres 2024“ mit der sich das Alperstedter Ried nun schmücken kann, wird vom europaweit tätigen Verein „Weidewelt – Verein für naturschutzkonforme Landnutzung durch Beweidung“ vergeben. Auch wenn die Auszeichnungen bisher in Deutschlang geblieben sind, wurden schon vielfältigste Weidelandtypen, wie z.B. die Almen der Chiemgauer Alpen, die Oranienbaumer Heide, das Stiftungsland Schäferhaus an der dänischen Grenze oder das Naturentwicklungsgebiet Lippeaue ausgezeichnet.
Der Verein vergibt diese Auszeichnung seit 2015 jährlich, um auf die Bedeutung von Viehweiden für die biologische Vielfalt, den Klimaschutz, und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen, aber auch als Erholungsraum für die Bevölkerung hinzuweisen und die Eigenart und Schönheit verschiedener Weideprojekte in den Fokus zu rücken.
Das Alperstedter Ried ist seit Jahren ein herausragendes Beispiel für die Zusammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Region im Sinne der Kulturlandschaftspflege und Biodiversität. Getragen von der Stiftung Naturschutz Thüringen und beweidet durch die ARUA Agrar GmbH (einen Zusammenschluss der beiden ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe Universal-Agrar GmbH Mittelhausen und Amberg & Rothe Agrarhof GmbH) wurde das Projekt in enger Kooperation mit der Gemeinde Alperstedt, der Flurneuordnung, des Landkreises und weiterer Beteiligter etabliert und erfährt große Rückendeckung aus der Bevölkerung. Zertifizierte Natur- und Landschaftsführer unterstützen die Umweltbildungsarbeit der Stiftung, so dass zahlreiche Veranstaltungen angeboten werden können.
Der Rapserdfloh stellt eine der größten Herausforderungen für den Rapsanbau dar. Bislang fehlt der politische Wille beim Pflanzenschutz nachzukommen.
Ein Fachartikel der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) widmet sich diesem Thema.
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Seit ungefähr 10 Jahren entwickelt sich die Ausbreitung der Giftpflanze Jakobskreuzkraut zu einem immer größeren Problem im Bereich der Weidebewirtschaftung, Grünland und Brachflächen. Zu beobachten ist dies oftmals durch eine verringerte Weidewirtschaft innerhalb von KULAP-Programmen oder Stilllegungsflächen. Zum anderen aber auch auf genutzten Weideflächen an den befindlichen Wegrändern, die von den Kommunen oder Eigentümern nur selten gemäht werden.
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Am heutigen Montag fand die jährliche Flurfahrt des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in Begleitung von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij statt. Dieses Jahr führte die Flurfahrt, die dazu dient, aktuelle Themen des Berufsstandes zu besprechen, durch den Kreis Saalfeld-Rudolstadt.
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Am Donnerstag, den 18. Juli traf sich der Vorstand des Kreisbauernverbandes Eisenach/Bad Salzungen mit dem neuen Landrat des Wartburgkreises, Dr. Michael Brodführer zum traditionellen Erntegespräch.
Der Vorsitzende Florian Anderseck gab einen kurzen Überblick über den Start der Ernte und die Entwicklung der Landwirtschaft in der Region seit der letzten Ernte.
Gastgeber war in diesem Jahr die Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. Bremen in der Rhön.
Deren Vorsitzender Thomas Fischer stellte die beeindruckende Entwicklung und den Stand des Landwirtschaftsunternehmens vor. Er machte an Hand der aktuellen Problemstellungen des Unternehmens die allgemeinen Handlungsfelder in der Landwirtschaft deutlich.
Von der Funktionalität der FAN App und Portia, Einführung Flächenregister, Stoffstrombilanz, HIT Meldung- 7 Tage Regelung bis zur Grundsteuerzahlung ab 2025 mutet alles wie ein einziges Versuchsobjekt zulasten der Bauern an.
Die Forderung nach einfacheren praxisbezogenen Regelungen und Bürokratieabbau auf allen Ebenen unterstrich Landrat Dr. Brodführer mit den Worten: „Alles muss wieder einfacher werden“.Darin will er uns im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.
Die geplante Erweiterung der Pflegezone im Biosphärenreservat Rhön war ein weiteres Diskussionsthema. Für die Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. in Bremen würde das z.B. eine massive Einschränkung der Bewirtschaftung auf ca. 16% landwirtschaftlicher Nutzfläche bedeuten.
Weitere Landwirtschaftsbetriebe in der Rhön wären ebenfalls betroffen.
Der Kreisbauernverband hat in einem Brief den Thüringer Umweltminister Stengele aufgefordert, die Verordnungsänderung nicht durchzuführen. Die Vorgaben der UNESCO sind in dem Projekt länderübergreifend erfüllt und bedürfen daher für Thüringen keiner Erweiterung!
Im Anschluss an die rege Diskussion konnte sich Landrat Dr. Brodführer vom Erntefortschritt in der Agrargenossenschaft Rhönperle e.G. vor Ort überzeugen. Ein guter Start der Zusammenarbeit mit dem neuen Landrat!
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Am 16. Juli traf sich das Präsidium des Thüringer Landseniorenverbandes mit den Kreisvorsitzenden zu einer Klausurtagung in der Geratal Agrar Andisleben. Da es immer schwieriger wird, engagierte Personen für die Funktionen im Verband zu gewinnen, sind diese Treffen notwendig. Inzwischen ist der regelmäßige Austausch in diesem Gremium auch zur Tradition geworden.
Präsident Schmidt analysierte die Arbeit mit all ihren guten Seiten und Problemen. Er zeigte auf, dass die Landsenioren als starker Akteur in den ländlichen Regionen wahrgenommen werden müssen und dafür auch Partner benötigen.
Anschließend nahmen sich die Anwesenden Zeit, um mit den Verantwortlichen der einzelnen Kreise zu diskutieren. Dabei nutzten alle die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen, Probleme und auch die positiven Entwicklungen zu berichten.
Die Veranstaltung stärkte die Arbeit der Kreise für die künftige Zeit.
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Was hat die Afrikanische Schweinepest mit Ackerbau zu tun? Das ist für viele unklar. Trotzdem besteht ein Zusammenhang – genauso wie bei Vogelgrippe und Geflügelhaltung oder Dürre und Ackerbau.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochinfektiöse anzeigepflichtige Tierseuche und breitet sich innerhalb und außerhalb der EU aus. Ausgehend von osteuropäischen Nachbarstaaten wie Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn treten stetig Neuinfektionen auf. Derzeit sind vor allem Fälle in Südhessen und Rheinland-Pfalz in den Schlagzeilen. Für Menschen stellt die Seuche keine Gefahr dar, aber für Schweine endet sie meistens tödlich. Einen Impfstoff gibt es bisher noch nicht.
Bereits der ASP-Ausbruch im Herbst 2018 in Belgien hat gezeigt, dass der befürchtete Sprung über große Entfernungen jederzeit möglich ist. Die aktuellen Seuchenfälle verdeutlichen, dass menschliches Fehlverhalten die Einschleppung der Seuche massiv beeinflussen kann. Ein Problem sind beispielsweise fleischhaltige Speiseresten, die in der Natur weggeworfen werden.
ASP und Ackerbau – wie passt das zusammen?
ASP und Schweine – dass es hier Auswirkungen gibt, ist naheliegend. Inzwischen zeigt die Erfahrung aber, dass auch Ackerbaubetriebe massiv durch das Auftreten der ASP in Wildschweinbeständen betroffen sein können. Denn bei einem ASP-Ausbruch liegt das primäre Ziel der Seuchenbekämpfung darin, potenziell infizierte Wildschweine in ihren Habitaten zu halten und daher Störungen auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.
Um das sicherzustellen, richten die Behörden beim Fund eines verdächtigen oder infizierten Wildschweins Restriktionszonen ein. In diesen Gebieten können auch Jagdverbote, Begehungsverbote und für bestimmte Flächen vor allem auch Ernte- und Bearbeitungsverbote verhängt werden. Der Radius einer Restriktionszone wird in Abhängigkeit geografischer Besonderheiten (z.B. Autobahnen; Flüsse; zusammenhängende Waldgebiet) individuell festgelegt (ca. 15 km um den positiven Wildschweinefund). Für einen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet das im ungünstigsten Fall, dass große Teile oder sogar die gesamte Nutzfläche nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden dürfen.
Auswirkungen auf die betroffenen Landwirte
Was bedeutet das für die betroffenen Ackerbaukulturen? Die Flächen dürfen nur unter Bedingungen bestellt, bearbeitet oder abgeerntet werden. Daraus können erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Mindererträge entstehen, weil Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen nicht wie erforderlich durchgeführt werden können oder die Feldfrüchte nicht geerntet werden dürfen. Darüber hinaus können sich die behördlichen Restriktionen auch mittelfristig auswirken, wenn beispielsweise die Fruchtfolge verändert werden muss.
Für derartige Wirtschaftsbeschränkungen haben Landwirte grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung durch die verfügenden Kreise. Bisherige Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dadurch nicht immer alle im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsauflagen entstandenen Schäden vollständig kompensiert wurden. Zudem kann die Auszahlung der Entschädigung lange auf sich warten lassen und es entsteht ein Liquiditätsengpass.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus dem Verbot, geerntetes Getreide aus ASP-Sperrzonen unbehandelt an Schweine zu verfüttern. Das bedeutet, dass der Landhandel dieses Getreide separat erfassen und verarbeiten muss, damit es nur noch als Futter für andere Tiere verwendet wird. Erste Erfahrungen zeigen, dass einige Getreidehändler für Erzeugnisse aus den Kerngebieten einen niedrigeren Preis zahlen. Solche Wertminderungen sind in der ASP-Ernteversicherung der R+V bis zu 10% des zum Vermarktungszeitpunktes geltenden Markt- bzw. Kontraktpreises beitragsfrei abgedeckt.
Wir beraten Sie gerne zu den R+V-Policen
Kontaktieren Sie hierzu Ihren Berater Jens Gießler per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 361 262 53 801.Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ruv.de unter dem Reiter Firmenkunden – Landwirtschaftliche Versicherungen - Ernteversicherungen.
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung beschlossen.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise ab dem 01. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist es weiterhin möglich, Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind jedoch verpflichtend.
Elektronische Rechnungen müssen in einem vorgeschriebenen Datenformat (z.B. XML) erstellt und in dieser Form an die Geschäftspartner übermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden elektronischen Datensatz, der von bestimmten Programmen ausgelesen werden kann und nicht um die bekannten Papier- oder PDF-Rechnungen.
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Heute erfolgte die Übergabe der handschriftlichen Unterschriften zur Petition „Verschiebung der Einführung des Flächenregister für Landwirtschaftliche Betriebe“ durch Astrid Hatzel, Vorstandsvorsitzende der Interessengemeinschaft der Betriebe in den benachteiligten Gebieten (IG BENA) des Thüringer Bauernverbandes (TBV). Zahlreiche Mitglieder des TBV aber auch von befreundeten Verbänden sowie Nachbarn, Bekannte und bürokratiegeplagte Mitbürger haben sich an der Petition beteiligt. Insgesamt konnten knapp 3.000 Unterschriften gesammelt werden. Damit sich der Petitionsausschuss dem Anliegen annimmt, sind 1.500 Unterschriften notwendig. Wie geht es nun weiter? Aktuell werden die Unterschriftenlisten auf Richtigkeit geprüft und dann entschieden, ob der Petitionsausschuss das Anliegen in einer Sitzung öffentlich anhört. Bei der vorgenannten Unterschriftenzahl ist davon auszugehen. Da in diesem Jahr Wahlen sind, wird eine solche mögliche Sitzung voraussichtlich aber erst im November stattfinden.
In Anbetracht der kürzlichen Informationsschreiben des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum an alle Landwirtinnen und Landwirte zu den aktuellen Herausforderungen mit dem Flächenregister sowie die Abfrage der Dokumentation händisch, in Excel oder per Schlagkartei zeigt sich einmal mehr, dass eine genaue Prüfung der Sinnhaftigkeit der aktuellen Einführung wichtig ist.
Im Hinblick auf den laufenden Prozess und die Stellungnahme des Bundesrates möchten wir Sie noch einmal auf die Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes hinweisen, die der Deutschen Bauernverband (DBV) gemeinsam mit den Landesbauernverbänden gestartet hat. Ihre Teilnahme ist von großer Bedeutung! Infos und die Möglichkeit zur Unterzeichnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/tierschutzgesetz-so-nicht
Am vergangenen Freitag (5. Juli) fand die erste Lesung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Bundesrat statt. Aus den Bundesländern kamen insgesamt 85 Änderungsempfehlungen zum Regierungsentwurf. Änderungen mahnten die Bundesländer unter anderem in den Bereichen Kupierverzicht bei Schweinen und Lämmern, Enthornung, Tierschutzindikatoren, Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten, Zucht und VTN-Betrieben an. In der Abstimmung erhielten 47 Empfehlungen die Zustimmung der Länder. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Gegenäußerung der Bundesregierung zu dieser Stellungnahme des Bundesrates, bevor der Vorgang im September in den Bundestag geht.
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Am 10. & 11. Juli tagte der Fachausschuss Milch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf Einladung des Thüringer Bauernverbandes (TBV) im Landkreis Hildburghausen. Im Rahmen dieser Exkursion besuchte der Ausschuss am Mittwoch den Milchviehbetrieb von Silvio Reimann, Vorsitzender des Fachausschusses Milch im TBV und stellv. Vorstandsvorsitzender der Milchwerke Oberfranken West e.G.
An zwei Standorten des Betriebs wurden lehrreiche Einblicke in die Herausforderungen von landwirtschaftlichen Großbetrieben und die Bewirtschaftung von extensiven Grünlandstandorten geboten. Sehr deutlich wurden die betriebswirtschaftlichen Einschnitte durch den anstehenden Wegfall der Agrardieselsteuererstattung für einen Betrieb mit rund 4.700 ha Landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Auf der Tagesordnung der nachfolgenden Sitzung standen die Themen Taxonomie und CSRD-Berichterstattung, QM-Milch, Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Haltungsformkennzeichnung, Tierschutzgesetz und Tierseuchen im Rinderbereich. Zum Thema Taxonomie und CSRD-Berichterstattung wurde die Sorge der Fachausschussmitglieder bzgl. vermehrter Bürokratie, Datenhoheit und Anlastungsrisiken deutlich. Unter dem Tagesordnungspunkt QM-Milch wurden u.a. die Revision des Standards, das geplante Tierwohlmodul QM+++, das privatwirtschaftliche Antibiotikamonitoring und die Ergebnisse des Innovationsprozesses zum QM-Milch – Nachhaltigkeitsmodul diskutiert.
Leonie Langeneck, DBV-Referatsleiterin Milch, erläuterte den Sachstand zur Kriterienanpassung in den LEH-Haltungsformstufen durch den LEH und die Einflussmöglichkeiten des DBV auf diesen Prozess. Zudem wurde der aktuelle Stand der Änderungen zum Tierschutzgesetz vorgestellt und die Landesbauernverbände für den Austausch mit Bundestagsabgeordneten in ihren Regionen in Vorbereitung auf das anstehende parlamentarische Verfahren sensibilisiert.
Abschließend wurden unter dem Punkt Tierseuchen die Themen Vogelgrippe in US-Milchviehherden, Blauzunge und BHV-1 angesprochen.
Der Fachausschuss Milch plant für die Sommermonate 2025 eine erneute Fachexkursion in Verbindung mit seiner Sommersitzung.
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Tel.: +49 (0)361 262 530
Fax: +49 (0)361 262 532 25
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