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Tierhaltung-Tierwohl

Tierhaltung-Tierwohl (574)

Bauerninfo Schwein 17/2025

Freitag, 02. Mai 2025

Niedersachsen bleibt Spitzenreiter bei Eierproduktion

Auch 2024 behauptete sich Niedersachsen als größter Eierproduzent unter den Bundesländern. Rund 5,5 Milliarden Konsumeier wurden dort erzeugt, das entspricht 40 % der gesamten deutschen Produktion und bedeutet ein Wachstum von 6,2 % gegenüber 2023. Die Eier stammen aus 774 Betrieben mit jeweils mindestens 3.000 Hennenhaltungsplätzen, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte. Im Durchschnitt legte jede der etwa 17,9 Millionen Legehennen im Land 308,7 Eier im Jahr. Besonders auffällig war der Anstieg in der Freilandhaltung: Die Zahl der Hennen in dieser Haltungsform wuchs auf 4,8 Millionen. Dies ist ein Zuwachs von rund 330.000 Tieren im Vergleich zum Vorjahr. Die daraus resultierende Eiermenge stieg um 9 % auf rund 1,5 Milliarden. Auch bei der ökologischen Produktion gab es leichte Zuwächse. Die Anzahl der Bio-Legehennen lag bei etwa 2,8 Millionen, und im Vergleich zu 2023 wurden rund 70.000 Eier mehr erzeugt. Damit stammte ...

Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, Genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2025 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des gesamten Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf die Betriebe zu. Für die Antragstellung ist laut der Förderrichtlinie das Antragsportal PORTIA zu nutzen.

Den Auszahlungsantrag finden Sie unter „Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)“ > „Anträge“ > „Auszahlungsantrag Tierwohl“. Der Auszahlungsantrag wird im Zusammenhang mit dem Sammelantrag eingereicht.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Rinder erklären sich die Betriebe bereit, ein Weidetagebuch zu führen und jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten GVE einzureichen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist der 28. Februar des Folgejahres. Zudem müssen die Betriebe ihre Mindestweideflächen im Flächen- und Nutzungsnachweis des Sammelantrages 2025 für die Sommerweidehaltung Rinder nachweisen.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein erklären sich die Betriebe bereit, ein Bestandsregister gemäß Anlage 5 der Förderrichtlinie zu führen und ebenfalls jährlich einen Verwendungsnachweis über die angemeldeten Tierplätze zu erbringen. Stichtag für den Verwendungsnachweis ist ebenfalls der 28. Februar des Folgejahres. Der Auszahlungsantrag ist zusammen mit dem Verifizierungsnachweis via PORTIA einzureichen.

Mit dem Auszahlungsantrag für die Tierwohlmaßnahmengruppe Genetische Ressourcen erklären sich die Betriebe bereit, in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraumes die entsprechend beantragten GVE der in der Förderrichtlinie genannten Nutztierrassen zu halten. Gemeinsam mit dem Auszahlungsantrag müssen die Betriebe auch den erforderlichen Einzeltiernachweis bis zum 15. Mai des Kalenderjahres erbringen.

Die Fördermittel für das beantragte Verpflichtungsjahr werden dann spätestens bis zum 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

Bei der Umsetzung der Vorgaben der TA Luft ist nach wie vor Vieles noch unklar. Die Umsetzungsfristen rücken immer näher – während praktikable Umsetzungsmöglichkeiten bei der Altanlagensanierung weiterhin auf sich warten lassen. Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der Landkreise werden aber bereits Anhörungsschreiben an BImSch-Betriebe versendet, welche auf die Umsetzungsfrist bis 01. Dezember 2026 sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme hinweisen.

 

Mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) wurde ein zentrales Regelwerk zur Verringerung der Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen geschaffen. Sie legt den Stand der Technik für fast 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen in Deutschland fest.

Bauerninfo Schwein 15/2025

Donnerstag, 17. April 2025

Vor dem Hintergrund der dynamischen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn (4 Fälle) und der Slowakei (6 Fälle) besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Virus auch nach Deutschland eingeschleppt oder weitergetragen wird. Zur Vorbeugung hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit weiteren Verbänden ein mehrsprachiges Informationsblatt erarbeitet, welches sich insbesondere an ausländische Saisonarbeitskräfte richtet und auf mögliche Infektionsquellen aufmerksam macht – wie etwa auf unachtsam entsorgte Lebensmittel, kontaminierte Kleidung und Ausrüstung.

Das Informationsblatt soll helfen, das Verständnis für die Gefahren tierseuchenbedingter Einschleppung zu stärken und an die Einhaltung von präventiven Maßnahmen appellieren. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf MKS und die Afrikanische Schweinepest gelegt.

Das Informationsblatt eignet sich für den Aushang im Betrieb sowie für die Weitergabe an Ihre Mitarbeiter - hier geht es zum Infoblatt.

 

 

 

Am 7. April haben sich die Mitglieder des Fachausschusses Schweinefleisch des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter der Leitung von Veredelungspräsident Hubertus Beringmeier in Berlin zu aktuellen Themen in der Schweinebranche ausgetauscht. Ein zentrales Thema war der momentane Stand der Koalitionsverhandlungen

 

 

 

DBV Bauerninfo Geflügel 15-2025

Freitag, 11. April 2025

DBV-Fachausausschuss Eier & Geflügel

Am 09. April 2025 tagte der DBV Fachausschuss Eier und Geflügel unter der Leitung des neuen Vorsitzenden Christoph Klomburg in Form einer Online-Sitzung. Zentrales Thema der Sitzung war die Nachhaltikeitsberichterstattung und das ESG-Scoring der Banken. Im Fokus stand dabei die Harmonisierung der ...

Bauerninfo Schwein 14/2025

Donnerstag, 10. April 2025

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99094 Erfurt

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