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Tierhaltung-Tierwohl

Tierhaltung-Tierwohl (589)

Tierhaltende Betriebe aus Thüringen können sich in diesem Jahr auf eine finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von tierwohlgerechteren Haltungsbedingungen in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro freuen.

Ein Großteil der Fördersumme, nämlich 2,8 Millionen Euro, geht an 50 Schweinehaltungsbetriebe. Das sind sechs Betriebe mehr, als im letzten Jahr gefördert wurden. Neben schweinehaltenden Betrieben profitieren aber auch rinderhaltende Betriebe und Betriebe, die vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen (wie die Thüringer Waldziege oder das Rote Höhenvieh) halten, von der Förderung. Im Bereich der Rinderhaltung wurden knapp 437.000 Euro auf 71 Betriebe aufgeteilt und für die 88 Betriebe, die sich dem Erhalt von bedrohten Nutztierrassen widmen, gab es insgesamt 258.000 Euro.

Wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum in seiner Pressemitteilung am 20. Juli mitteilte, honorieren die ausgezahlten Fördermittel die erbrachten Tierwohlleistungen für das Jahr 2024. Dazu zählen unter anderem ein erweitertes Platzangebot sowie bessere Auslauf- und Abkühlmöglichkeiten.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Maßnahmen sind hier zu finden.

Bauerninfo Schwein 29/2025

Donnerstag, 24. Juli 2025

Die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) im Lebensmitteleinzelhandel wurde von der Bundesregierung auf den 1. März 2026 verlagert. Diese Entscheidung hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 22. Juli in einer Pressemitteilung verkündet. Ursprünglich sollte die verpflichtende Kennzeichnung bereits ab 1. August 2025 auf Packungen und in den Auslagen des Einzelhandels verwendet werden. Durch die Verschiebung bekommen die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, nun mehr Zeit zur Umsetzung – heißt es in der Pressemitteilung. Bisher gelten die Regelungen des TierHaltKennzG nur für frisches Schweinefleisch aus dem Haltungsabschnitt „Mast“ (mehr als zehn Wochen alt…

Bauerninfo Schwein 28/2025

Donnerstag, 17. Juli 2025

Evaluierung des geänderten Tierarzneimittelgesetzes

Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes, die am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ist das in Deutschland etablierte Antibiotikaminimierungskonzept angepasst und auf weitere Nutzungsarten erweitert worden. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung sollen nun an den Gesetzgeber berichtet werden. Daher führt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit Unterstützung des Statistischen Bundesamtes eine bundesweite, freiwillige Umfrage unter Tierhaltern und Tierärzten durch. Um den Fragebogen vor unberechtigtem Zugang zu schützen, ist der Umfragelink nicht direkt zugänglich. Sie finden...

 

Bauerninfo Schwein 27/2025

Donnerstag, 10. Juli 2025

DBV-Geschäftsbericht 2024/25

Der neue DBV-Geschäftsbericht 2024/25 steht unter dem Leitmotiv „Mehr Politikwechsel wagen“ und ist ab sofort online verfügbar. In Zeiten globaler Krisen betont der DBV-Geschäftsbericht 2024/25: Landwirtschaft braucht echten Politikwechsel die zentrale Rolle der Landwirtschaft für die Versorgungssicherheit – eine Leistung, die auf dem täglichen Einsatz engagierter Landwirte beruht. DBV-Präsident Joachim Rukwied und Generalsekretär Bernhard Krüsken fordern einen Kurswechsel in der Agrarpolitik: weniger Bürokratie, mehr wirtschaftliche Stabilität, Innovationsfreude und ein vertrauensvoller ...

Bauerninfo Schwein 26/2025

Donnerstag, 03. Juli 2025

Gemäß dem Tierarzneimittelgesetz sind Tierhalter der unten aufgeführten Nutzungsarten dazu verpflichtet, am Antibiotika-Monitoring teilzunehmen. Hierzu ist es erforderlich zweimal im Kalenderjahr entsprechende Daten zu Tierbestandszahlen zu melden, oder eine Nullmeldung abzugeben, wenn keine antibiotische Behandlung im Betrieb vorgenommen wurde. Die elektronische Meldung erfolgt über die Tierarzneimitteldatenbank (TAM) des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier). Tierhalter haben bis zum 14. Juli 2025 Zeit, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen (auch verendete und getötete Tiere) oder Nullmeldungen der ersten sechs Monate des Jahres 2025 in der HIT-TAM-Datenbank zu melden.

Die Meldung muss taggenau, aber nicht tagesaktuell sein.

Alle weiteren Informationen können Sie hier abrufen.

 

WB 28 HIT Meldung

 

Die Bestandsuntergrenzen sind für jede Nutzungsart getrennt zu betrachten.

*Die Bestandsuntergrenze für Saugferkel entspricht der Bestandsuntergrenze für Muttersauen bzw. Zuchtschweine.

 

Bauerninfo Schwein 25/2025

Montag, 30. Juni 2025

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