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Schäferei & Wolf

Schäferei & Wolf (40)

Am 15. April 2025 trat die Arbeitsgruppe (AG) Wolf des Thüringer Bauernverbandes in der Landesgeschäftsstelle in Erfurt zusammen. Die aktuellen Entwicklungen auf EU- und Bundesebene sowie die zunehmende Zahl an Wolfsichtungen und Rissen bei Nutztieren und Wildtieren im Freistaat boten Anlass zur Einberufung der AG. Zu Beginn der Sitzung erhielten die Teilnehmenden einen Einblick, in wie weit der Wolf und die Weidetierhaltung Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gefunden haben. Konkret wird in diesem angekündigt, dass der EU-Vorschlag zur Herabsetzung des Schutzstatus zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden soll und eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz zur rechtssicheren Entnahme geplant ist. Weiterhin wird angestrebt, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen – ein längst überfälliger Schritt. Entscheidend ist hierbei, dass die Aufnahme ins Jagdrecht mit einer Neubewertung des Erhaltungszustandes und einer klaren rechtlichen Grundlage für Entnahmen verknüpft wird, ansonsten hat die Aufnahme ins Jagdrecht keine Wirkung. Zu weiteren aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene führte Mauritia von Glasenapp, Referentin Projekt Forum Zukunft der Weidetierhaltung vom Deutschen Bauernverband, aus und ging dabei auch darauf ein, wie andere europäische Länder mit dem Wolf umgehen.

Der Zustand in Thüringen wurde durch Olivia Meyer, Referentin beim TBV, vorgestellt. Demnach gibt es, laut den Daten des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs nach zu urteilen, derzeit in Thüringen 21 dauerhaft ansässige Wölfe in vier Territorien (Ohrdruf, Neustadt am Rennsteig, Ilfeld und Hainich). Zählt man die Anwesenheit durchziehender Wölfe aus benachbarten Bundesländern mit dazu, dürfte die tatsächliche Anzahl an Wölfen in Thüringen deutlich höher liegen. Im Hinblick auf die damit verbundenen Schadensereignisse bei Nutztieren sind zum Stichtag 08.04.2025 in diesem Jahr bereits 44 Meldungen beim Kompetenzzentrum eingegangen. Zum Vergleich: im gesamten Jahr 2024 waren es 51 Meldungen.

Damit die Statistik den tatsächlichen Stand widerspiegelt, bedarf es der Meldungen von Schadensereignissen – egal ob im landwirtschaftlichen Betrieb oder im privaten Umfeld. Alle Vorfälle müssen dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs gemeldet werden, auch wenn dies mit einer deutlichen Mehrarbeit verbunden ist.

Ihre Meldung ist von zentraler Bedeutung – aus drei wichtigen Gründen:

I. Vollständige Rissstatistik:

Nur gemeldete Fälle fließen in die offizielle Statistik des Kompetenzzentrums ein. Diese Daten sind entscheidend, da in diesem Jahr gegenüber der EU-Kommission der Erhaltungszustand des Wolfs gemeldet wird. Eine realistische Einschätzung der Situation ist nur möglich, wenn alle Risse erfasst sind. Dazu zählen neben den Nutztierrissen auch solche bei Wildtieren. Auch diese müssen sich in der Statistik wiederfinden!

II. Anspruch auf Entschädigung:

Eine finanzielle Entschädigung erhalten nur Halter, die den Riss offiziell melden und nachweislich die Vorgaben zum Herdenschutz erfüllt haben. Wer nicht meldet, verzichtet auf mögliche Unterstützung!

III. Grundlage für künftige Entscheidungen:

Jede einzelne Meldung trägt dazu bei, politische und fachliche Entscheidungen zum Wolfsmanagement besser zu fundieren.

Ihr Mitwirken zählt – für mehr Schutz, mehr Transparenz und eine sachgerechte Weiterentwicklung der Weidetierhaltung im Freistaat.

 

Anhand der Beiträge aus dem Kreis der Anwesenden werden nun weitere Schritte geplant und in den nächsten Wochen ausgeführt. Welche das im Einzelnen sind, wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.

 

 

Aktivitäten zum Wolf

Sonntag, 06. April 2025
Im Rahmen der Arbeitsgruppe Wolf des Deutschen Bauernverbandes (DBV) mit den Landesbauernverbänden und dem Forum Weidetierhaltung und Wolf des DBV gemeinsam mit den Weidetierhalter- und Landnutzerverbänden wurde in dieser Woche das weitere Vorgehen in Sachen Wolf vereinbart.

Seit dem 7. März 2025 gilt offiziell die Herabstufung des Wolfes von "streng geschützt" zu "geschützt" in der Berner Konvention. Daraus folgend muss auch die FFH-Richtlinie entsprechend angepasst werden.

Mit dieser Forderung und weiteren Schritten auch in Richtung der neuen Bundesregierung hat sich der Deutsche Bauernverband mit einer Pressemeldung zu Wort gemeldet.

Ein Vorschlag zur FFH-Richtlinie wird im Laufe des Monats März erwartet.

 

Das Thüringer Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs meldete in der vergangenen Woche ein neues Wolfsterritorium. Fotofallenaufnahmen weisen im Hainich wiederholt zwei Wölfe seit einigen Wochen nach. Damit sind die Voraussetzungen für die Feststellung eines neues Territoriums mit dem Status „Paar“ nach den nationalen Monitoringstandards erfüllt, so das Kompetenzzentrum, welches dem Thüringer Umweltministerium unterstellt ist. Eine genetische Individualisierung, durch welche gegebenenfalls Geschlecht und Herkunft der Tiere festgestellt werden können, steht noch aus, heißt es weiter.

Im Nachbarbundesland Hessen, unweit der Landesgrenze bei Eschwege im Werra-Meißner-Kreis, stießen Spaziergänger auf zwei Wölfe, die sich auf wenige Meter genähert hatten und diese in gedeckter Haltung beobachteten. Ein scheues Verhalten, welches der Wolf nach Angaben von sogenannten Wolfsexperten allgemein aufweisen soll, war augenscheinlich nicht vorhanden.

 

Am 22. Januar fand im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten die erste Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Wolf/ Luchs im Jahr 2025 statt. Zu Beginn wurden zwei neue Mitarbeiterinnen vorgestellt, die zum einen das Kompetenzzentrum unterstützen und auch als Rissgutachter fungieren sollen.

Im weiteren Verlauf wurden die aktuellen Zahlen hinsichtlich der Population von Wolf und Luchs dargestellt. So gibt es in Thüringen aktuell drei aktive Wolfsterritorien. Diese liegen bei Ohrdruf, Neuhaus am Rennweg und Ifeld im Landkreis Nordhausen. Nachwuchs mit mindestens vier Welpen gibt es im Gebiet Neuhaus.

Weitere Punkte der AG waren u.a., dass vermehrt Risse von Wild- und Nutztieren nicht mehr an das Kompetenzzentrum gemeldet werden. Zudem wurde berichtet, dass die Förderrichtlinie Wolf/ Luchs überarbeitet wird und Zuwendungen angepasst werden. Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2025 gelten. Die Veröffentlichung soll am 27. Januar 2025 im Thüringer Staatsanzeiger erfolgen. Sobald dem Thüringer Bauernverband nähere Informationen vorliegen, werden wir berichten.

Der Managementplan befindet sich noch in der Bearbeitung und soll in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. 

 

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa. Der Wolf fällt ebenfalls darunter und steht bislang im Anhang II der Berner Konvention und gilt somit als „streng geschützt“. Nun hat sich der Ständige Ausschuss der Berner Konvention dazu entschieden, die Einordnung beim Wolf zu ändern. In Zukunft soll der Wolf im Anhang III zu finden sein. Dadurch gilt er als „geschützt“. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfes auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, anzupassen. Eine Entnahme von Problemwölfen würde erleichtert werden ohne den vielfach genannten „günstigen Erhaltungszustand“ zu gefährden.

 

Deutlich mehr Wölfe

Donnerstag, 28. November 2024

Am 26. November hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) aktuelle Zahlen zum Wolf in Deutschland veröffentlicht. Im Monitoringjahr 2023/2024 gab es laut dem BfN 209 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus den Meldungen der Länder hervor, die hierfür mehr als 40.000 Hin- und Nachweise ausgewertet haben.

Insgesamt wurden 1.601 Wolfsindividuen nachgewiesen - rund 300 Tiere mehr als im Vorjahr. Von einem „günstigen Erhaltungszustand“, der erreicht werden muss, kann nicht mehr gesprochen werden. War dies doch immer der entscheidende Faktor zum Schutz des Wolfes. Schweden zählt dagegen gerade mal 460 Wolfsindividuen (2022). Hier wird mittlerweile die Population durch ein aktives Wolfsmanagement niedrig gehalten. In Deutschland fehlt derzeit noch der politische Wille ein wirksames Wolfsmangement zu etablieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Dokumentation des Deutschen Bundestages

 

In Brandenburg im Landkreis Teltow-Fläming, südlich der Bundeshauptstadt, ereignete sich vergangene Woche ein tragischer Fall zwischen einem Wolf und einem Jagdhund. Wie der Deutsche Jagdverband berichtet, wurde ein Jagdhund bei der Nachsuche nach einem Wildunfall von Wölfen getötet, ausgeweidet und vergraben. „Wir näherten uns schnell der auf dem Display gezeigten Position, fanden jedoch meinen Hund nicht. Erst nach weiterer Suche entdeckten wir Blut und schließlich die Vorderbeine der Jagdhündin", so der Besitzer. Der Vorfall ereignete sich lediglich 600 Meter Luftlinie von Glienig (Landkreis Teltow- Fläming) entfernt.

Der Landesjagdverband Brandenburg fordert den aktuellen Vorfall unverzüglich und lückenlos aufzuklären. „Wir brauchen in Brandenburg keine weiteren Diskussionen über Wolfsverordnungen - wir brauchen schnelle und pragmatische Lösungen“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB). Bereits im April wurde in Potsdam-Mittelmark ein Jagdhund von einem Wolf angegriffen und verletzt.

Weitere aktuelle Themen zum Wolf:

Spaziergängerin im Werra-Meißner-Kreis begegnet Wolf

Im hessischen Werra-Meißner-Kreis unweit der thüringischen Grenzen erlebte eine Spaziergängerin mit ihrem Hund an der Leine wohl den Schreck ihres Lebens. Hier war der Spaziergängerin auf rund sechs Metern ein Wolf aufgelaufen. Der Wolf hatte die Frau anhaltend fixiert und sich auch durch wiederholtes lautes Anschreien nicht vertreiben lassen. Die Spaziergängerin hat danach ruhig und besonnen den Rückweg angetreten. Auch wenn dies „Einzelfälle“ sind und in Thüringen keine brandenburgischen Verhältnisse herrschen, so zeigen diese doch, wie ernst es mittlerweile um den Wolf, um die Weidehaltung und die Menschen bestellt ist. Die anhaltende Forderung nach einem sinnvollen und wirkungsstarken Wolfsmanagement hat nach wie vor Bestand.

Schweden setzt Obergrenze auf 170 Wölfe

In der Diskussion um den günstigen Erhaltungszustand und die Frage nach einer Obergrenze für die Wolfspopulation, hat sich Schweden nun klar positioniert. Die schwedische Regierung strebt eine Absenkung des geduldeten Bestandes von 300 auf 170 Wölfe an. Grundlage hierfür bietet eine von der schwedischen Umweltbehörde in Auftrag gegebene Analyse, nach welcher der „günstige Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation in Schweden künftig bei mindestens 170 Wolfsindividuen erreicht ist. Dieses Ziel soll hauptsächlich über Lizenzjagden erreicht werden. Zudem wurde der Bestand bisher auch durch die Bejagung von Problemwölfen in Ausnahmefällen reguliert. Aktuell schätzt Schweden seinen Wolfsbestand auf 375 Tiere. Zum Vergleich: In Deutschland leben zurzeit laut Hochrechnung des Deutschen Bauernverbandes rund 2.000 bis 3.000 Wölfe. Mehr dazu lesen Sie hier. 

Am 25. September gab die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht für die lang diskutierte Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes. Dem Vorschlag der EU-Kommission folgend, soll der Wolf künftig nicht mehr als „streng geschützt“, sondern nur noch als „geschützt“ in den Anhängen der Berner Konvention (internationales Artenschutzabkommen) aufgeführt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Problemwölfe künftig schneller entnommen werden können.

Der Deutsche Bauernverband und der Thüringer Bauernverband begrüßen diesen ersten wichtigen Schritt auf EU-Ebene, der den Weidetierhaltern zeigt, dass sich endlich etwas in Sachen Wolf bewegt. Im Hinblick auf die stetig wachsende Wolfspopulation in Deutschland ist es zwingend, notwendig Maßnahmen zur Bestandsreduktion zu ergreifen.

Bisher handelt es sich bei diesem Vorhaben nur um einen Entschluss innerhalb der EU-Kommission. Diese wird dann im nächsten Schritt beim Ausschuss der Berner Konvention einen offiziellen Antrag zur Herabsetzung des Schutzstatus stellen. Sobald es zu einer Änderung in den Anhängen der Berner Konvention kommt, kann die EU die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) entsprechend abändern lassen, wodurch der Schutzstatus des Wolfes auch auf EU-Ebene offiziell herabgesetzt wird.

Der strenge Schutzstatus des Wolfes ist auf internationaler Ebene über die Berner Konvention, auf europäischer Ebene über die FFH-Richtlinie und auf nationaler Ebene über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt.

Der letzte bekannt gewordenen Wolfsübergriff in Thüringen geschah am 22. August bei Gossel im Ilm-Kreis. Dort war ein Wolf in einen Nachtpferch mit rund 430 Schafen und 20 Ziegen eingedrungen. Dabei wurde ein Altschaf vom Wolf mit einem gezielten Kehlbiss getötet und eine Ziege schwer verletzt. Trotz der Höhe von mehr als zwei Metern beim Schutzzaun schaffte es der Wolf in den Pferch. Die geforderte Standardhöhe eines Schutzzaunes beträgt 0,90 bis 1,20 Meter.

Quellen:

Deutscher Bauernverband e.V. - Grünes Licht der EU für Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in Berner Konvention

Erleichterung für Weidetierhalter: EU will den Schutz des Wolfes jetzt lockern | top agrar online

2010 2022 Entwicklung Wolfspopulation in Deutschland

Wie die Nationalparkverwaltung Hainich bekannt gab, wurde ein Wolf im Hainich gesichtet. Zweimal wurde dieses Tier mittels Fotofalle aufgenommen. Aufgrund der detailreichen Aufnahmen wird das Tier vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber und Luchs des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz als „C1-Nachweis“ gelistet, das heißt ein eindeutiger Nachweis.

Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen durchziehenden Jungwolf, auf der Suche nach einem geeigneten Territorium. Dieses Einzeltier wird wohl so schnell nicht in der Statistik für Thüringen auftauchen, da es sich nicht um einen residenten Einzelwolf handelt, was bedeutet, dass sich das Tier weniger als sechs Monate in einem Gebiet (Beispielsweise im Hainich) aufhält. Dadurch wird er in die Jahresstatistik nicht aufgenommen. Ein Kritikpunkt des Deutschen Bauernverbandes mit seinen Landesbauernverbänden, da die Statistik die tatsächlichen Vorkommen von Wölfen nicht wiederspiegelt.

 

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