Am 15. April 2025 trat die Arbeitsgruppe (AG) Wolf des Thüringer Bauernverbandes in der Landesgeschäftsstelle in Erfurt zusammen. Die aktuellen Entwicklungen auf EU- und Bundesebene sowie die zunehmende Zahl an Wolfsichtungen und Rissen bei Nutztieren und Wildtieren im Freistaat boten Anlass zur Einberufung der AG. Zu Beginn der Sitzung erhielten die Teilnehmenden einen Einblick, in wie weit der Wolf und die Weidetierhaltung Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD gefunden haben. Konkret wird in diesem angekündigt, dass der EU-Vorschlag zur Herabsetzung des Schutzstatus zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden soll und eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz zur rechtssicheren Entnahme geplant ist. Weiterhin wird angestrebt, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen – ein längst überfälliger Schritt. Entscheidend ist hierbei, dass die Aufnahme ins Jagdrecht mit einer Neubewertung des Erhaltungszustandes und einer klaren rechtlichen Grundlage für Entnahmen verknüpft wird, ansonsten hat die Aufnahme ins Jagdrecht keine Wirkung. Zu weiteren aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene führte Mauritia von Glasenapp, Referentin Projekt Forum Zukunft der Weidetierhaltung vom Deutschen Bauernverband, aus und ging dabei auch darauf ein, wie andere europäische Länder mit dem Wolf umgehen.
Der Zustand in Thüringen wurde durch Olivia Meyer, Referentin beim TBV, vorgestellt. Demnach gibt es, laut den Daten des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs nach zu urteilen, derzeit in Thüringen 21 dauerhaft ansässige Wölfe in vier Territorien (Ohrdruf, Neustadt am Rennsteig, Ilfeld und Hainich). Zählt man die Anwesenheit durchziehender Wölfe aus benachbarten Bundesländern mit dazu, dürfte die tatsächliche Anzahl an Wölfen in Thüringen deutlich höher liegen. Im Hinblick auf die damit verbundenen Schadensereignisse bei Nutztieren sind zum Stichtag 08.04.2025 in diesem Jahr bereits 44 Meldungen beim Kompetenzzentrum eingegangen. Zum Vergleich: im gesamten Jahr 2024 waren es 51 Meldungen.
Damit die Statistik den tatsächlichen Stand widerspiegelt, bedarf es der Meldungen von Schadensereignissen – egal ob im landwirtschaftlichen Betrieb oder im privaten Umfeld. Alle Vorfälle müssen dem Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs gemeldet werden, auch wenn dies mit einer deutlichen Mehrarbeit verbunden ist.
Ihre Meldung ist von zentraler Bedeutung – aus drei wichtigen Gründen:
I. Vollständige Rissstatistik:
Nur gemeldete Fälle fließen in die offizielle Statistik des Kompetenzzentrums ein. Diese Daten sind entscheidend, da in diesem Jahr gegenüber der EU-Kommission der Erhaltungszustand des Wolfs gemeldet wird. Eine realistische Einschätzung der Situation ist nur möglich, wenn alle Risse erfasst sind. Dazu zählen neben den Nutztierrissen auch solche bei Wildtieren. Auch diese müssen sich in der Statistik wiederfinden!
II. Anspruch auf Entschädigung:
Eine finanzielle Entschädigung erhalten nur Halter, die den Riss offiziell melden und nachweislich die Vorgaben zum Herdenschutz erfüllt haben. Wer nicht meldet, verzichtet auf mögliche Unterstützung!
III. Grundlage für künftige Entscheidungen:
Jede einzelne Meldung trägt dazu bei, politische und fachliche Entscheidungen zum Wolfsmanagement besser zu fundieren.
Ihr Mitwirken zählt – für mehr Schutz, mehr Transparenz und eine sachgerechte Weiterentwicklung der Weidetierhaltung im Freistaat.
Anhand der Beiträge aus dem Kreis der Anwesenden werden nun weitere Schritte geplant und in den nächsten Wochen ausgeführt. Welche das im Einzelnen sind, wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.