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Sozialpolitik

Sozialpolitik (24)

Am 24. November kamen die Fachausschüsse Sozialpolitik der Bauernverbände aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrer zweiten gemeinsamen Sitzung in diesem Jahr zusammen. Die Beratung fand als Videokonferenz statt.

Zum Auftakt berichtete Uwe Kühne, Vorsitzender des Thüringer Fachausschusses, über die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die am 5. und 6. November in Kassel stattfand. Dort wurden wichtige Beschlüsse gefasst: Neben mehreren Satzungsänderungen wurden eine neue Geschäftsführung eingesetzt sowie neue Mitglieder in die Renten- und Widerspruchsausschüsse berufen. Weitere Themen waren unter anderem die Haushaltslage, Maßnahmen zur Suizidprävention, die Rolle der Frauen in der grünen Branche sowie das aktuelle Unfallgeschehen.

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die geplante Aufnahme des „Parkinson-Syndroms durch Pestizide“ in die Liste der Berufskrankheiten. Dirk Ender (SVLFG) erläuterte dazu den fachlichen und rechtlichen Hintergrund. Er betonte, dass die SVLFG an die wissenschaftliche Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates (ÄSB) gebunden ist, der bereits im September 2023 die Einführung dieser neuen Berufskrankheit empfahl. Sowohl Berufsverbände als auch die SVLFG selbst äußerten wiederholt Zweifel an der wissenschaftlichen Grundlage und insbesondere an der festgelegten Grenze von 100 Anwendungstagen – ein Punkt, der auch in der Sitzung intensiv diskutiert wurde. Unabhängig davon muss die SVLFG nach den Kriterien des ÄSB prüfen und entschädigen. Bis zum 19. November 2025 wurden 8.758 Verdachtsfälle gemeldet, knapp 400 davon anerkannt. Bis Ende 2026 wird mit rund 800 weiteren Anerkennungen gerechnet. Mit der geplanten Aufnahme in die Berufskrankheitenliste Anfang 2026 ist zudem ein weiterer Anstieg der Meldungen zu erwarten. Für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Belastung, da jeder anerkannte Fall jährlich rund 29.000 Euro verursacht.

Zur Entwicklung der Beiträge in den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern informierte Hartmut Fanck (SVLFG). Aufgrund der neuen Berufskrankheit werden für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft deutliche Kostensteigerungen erwartet. Der Bund stellt 2026 voraussichtlich 120 Millionen Euro bereit. Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bewährt sich der Anfang 2025 eingeführte neue Beitragsmaßstab, der im kommenden Jahr weiterentwickelt wird. Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Alterskasse steigt 2026 von derzeit 312 Euro auf dann 325 Euro. Eine rege Diskussion wurde von den Fachausschussmitgliedern zu neuen oder spezifizierten Katasterarten und zu unterschiedlichen StEW in angrenzenden Regionen geführt.

Zum Abschluss stellte Matthias Ahmann (SVLFG) die Leistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse vor. Die bundesfinanzierte Teilabsicherung umfasst neben der Altersversorgung weitere Unterstützungsangebote wie medizinische Rehabilitation, Betriebs- und Haushaltshilfe, Präventionsprogramme sowie eine Krisenhotline. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente für Ehegatten ab dem 55. Lebensjahr

Im kommenden Jahr übernimmt der Bauernverband Sachsen-Anhalt die Verantwortung für die Organisation der gemeinsamen Fachausschusssitzungen. Von Mitgliedern des Fachausschusses wurde vorgeschlagen, im nächsten Jahr Themen wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, versicherter Personenkreis in der Landwirtschaftliche Krankenkasse zu erörtern.

Ab dem 15. Januar 2026 läuft das neue Prämiensystem der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an, mit dem der Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte gefördert wird. Der Förderbetrag wird von einer Million Euro auf vier Millionen Euro erhöht. Die Angebote wurden deutlich erweitert. Ziel der Förderaktion ist, die Arbeitssicherheit in den Betrieben zu erhöhen. Die Produkte sind entweder branchenspezifisch oder branchenunabhängig einsetzbar.

Beispiele für branchenspezifische Produkte: Gaswarngeräte, OPG-Schutzvorrichtungen für Frontlader, Spillwinden, Gehörschutzkombinationen für Funk oder mobile Presssysteme für Seilendverbindungen. Beispiele für branchenunabhängige Produkte: höherverstellbare Schreibtische, Personenschutzschalter PRCD-S, Defibrillator

Alle versicherten Unternehmen, die bereits einen Beitrag gezahlt oder in Rechnung gestellt bekommen haben, können am Prämiensystem teilnehmen, auch wenn sie einen Zuschuss schon 2025 erhalten haben.

Es werden nur Anträge berücksichtigt, die ab Beginn der Aktion eingehen. Die Anträge müssen über das Versichertenportal eingereicht werden. Die SVLFG bezuschusst keine Anschaffung, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der SVLFG oder fragen Sie die Berater der SVLFG beim Thüringer Bauernverband.

 

Kontakt:

Cornelia Müller
Fachreferentin Sozialpolitik und -recht, Beraterin SVLFG)
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Am 18. Juni fand auf Einladung des Thüringer Bauernverbandes die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse Sozialpolitik der Landesbauernverbände Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Erfurt statt. Der Vorsitzender des Fachausschusses Sozialpolitik des Thüringer Bauernverbandes (TBV) Uwe Kühne begrüßte die Teilnehmenden und eröffnete die Sitzung mit einem Überblick zu aktuellen Entwicklungen aus der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Im Mittelpunkt seines Berichts stand die Einführung eines neuen Beitragsmaßstabs in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) ab 2025, die zu teils erheblichen Verschiebungen in den Beitragsklassen führt. Weitere Themen waren unter anderem die finanzielle Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit, die Anpassung der landwirtschaftlichen Renten um 3,74 Prozent zum 1. Juli sowie die Bedeutung praxisnaher Präventionsangebote – etwa Motorkettensägenlehrgänge für Auszubildende.

Die Diskussion zeigte, dass bei der Beitragsbemessung auf Grundlage des Standarddeckungsbeitrags noch Nachbesserungsbedarf besteht, insbesondere im Hinblick auf die Einstufung nach Katasterarten und Landkreisen. Angeregt wurde auch, Lehrgänge stärker zu bündeln und regional besser zu fördern.

Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt bildeten die Vorträge von Anke Friedrich vom Deutschen Bauernverband (DBV), die sowohl Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung als auch die Rolle von Gesellschaftern in der LKK beleuchtete. Gerade Letzteres erwies sich als sehr komplexes Thema, das einer intensiven Beratung im Einzelfall bedarf.

Heike Sprengel von der SVLFG stellte die umfangreichen Gesundheitsangebote der SVLFG anschaulich vor. Die Teilnehmenden erhielten Informationsmaterialien sowie eine Übersicht über präventive Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit im landwirtschaftlichen Arbeitsumfeld.

Zum Abschluss der Sitzung berichteten Ausschussmitglieder über ihre Arbeit in den Renten- und Widerspruchsausschüssen der SVLFG. Dabei wurde insbesondere der Wunsch nach größerem Entscheidungsspielraum in Härtefällen geäußert.

Der TBV bedankt sich bei allen Teilnehmenden sowie den Referentinnen und Referenten für ihre engagierten Beiträge und die konstruktive Diskussion.

 

Die Vorträge aus dem Fachausschuss Sozialpolitik finden Sie hier:

Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025) wurde am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2024 | Nr. 365) verkündet. Die Einzelheiten zu den Rechengrößen entnehmen Sie bitte der Übersicht hier.

Quelle: BDA

                                                                                             

Ausgelöst durch die Grundsteuerreform wird es in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab 2025 einen neuen Beitragsmaßstab geben. Dieser wird für Versicherten der LKK teilweise deutliche Veränderungen bringen. Die Mitglieder der Fachausschüsse (FA) Sozialpolitik der neuen Bundesländer und des Fachausschuss der Familienbetriebe einschließlich GbR in Thüringen, informierten sich am 25. und 26. November über den neuen Maßstab, der künftig das sogenannte Standardeinkommen

Zusammen mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm.

Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die organisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Innovationsfonds der Rentenbank. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Mehr zur Förderung findet sich in der Pressemeldung der SVLFG sowie hier

 

1. Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) 2024 Durch steigende Ausgaben und der Wegfall zusätzlicher Bundesmittel werden die Krankenkassenbeiträge ab 1. Januar 2024 angehoben. Während der Corona-Pandemie mussten Vergütungsverhandlungen mit Leistungserbringern zurückgestellt werden. Die nunmehr vereinbarten Vergütungssätze verursachen höhere Leistungsausgaben im kommenden Jahr. Zusätzlich sind höhere Energiekosten und Tarifabschlüsse zu berücksichtigen. Bis 2023 erhielten die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Bundesmittel. Diese entfallen voraussichtlich in 2024 und werden in der allgemeinen Krankenversicherung zu höheren Zusatzbeiträgen führen. Insgesamt müssen die Beiträge der LKK ab dem kommenden Jahr für Landwirtinnen und Landwirte um 8,1 Prozent und für freiwillig Versicherte um 14,1 Prozent erhöht werden. Die Beiträge…
Wie der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) heute bekannt gab, hat die Liste der Land- und Forstwirte der Neuen Bundesländer bei der diesjährigen Sozialwahl 6,4 Prozent der Stimmen erhalten und sich dadurch einen Sitz in der Vertreterversammlung der SVLFG gesichert. Zukünftig werden dort die Thüringerinnen Kathleen Franke und Petra Hirsch die Interessen der ostdeutschen Landwirtinnen und Landwirte vertreten können.  Bei der diesjährigen Sozialwahl der SVLFG fand eine Wahlhandlung ausschließlich in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) statt. In den Gruppen der Arbeitgeber und versicherten Arbeitnehmer wurde jeweils nur eine Listezugelassen. Daher fanden in diesen beiden Gruppen keine…
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die sogenannte Sozialwahl statt. Wahltag für die Sozialwahl 2023 bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der 31. Mai 2023. Die SVLFG hat ab Ende Februar Fragebögen zuschicken, um die Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) zu ermitteln. Die Rücksendung des Fragebogens ist Voraussetzung, um die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten. Es ist wichtig, dass alle Wahlberechtigten den Fragebogen ausfüllen und zurücksenden! Im Anschluss werden die Wahlunterlagen versendet. Damit die ostdeutschen Interessen in der Vertreterversammlung gut vertreten werden können, sollte jeder auf dem Wahlschein die…
Wer bisher Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Betrieb einer kleinen Photovoltaikanlage gezahlt hat, kann sich freuen. Durch eine Regelung im Jahressteuergesetz 2022 entfällt rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Beitragspflicht zur  Kranken- und Pflegeversicherung.
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