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Agrarpolitik

Agrarpolitik (159)

In der Fachausschusssitzung (FA) Agrarpolitik des Thüringer Bauernverbandes (TBV)  am 03. September wurden seitens des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) die Daten der diesjährigen Sammelantragstellung vorgestellt. Dabei wurde nicht nur auf die reinen Antragsdaten geblickt,

Grundsätzlich ist ein Betrieb bislang verpflichtet, nach dem GLÖZ-Standard 8 einen Mindestanteil von 4 Prozent seiner landwirtschaftlichen Ackerfläche für brachliegende Flächen oder durch Landschaftselemente an Ackerland bereitzustellen. Aufgrund von verschiedenen Ausnahmeregelungen in diesem und dem 

 

Änderungen GAP ab 2025

Dienstag, 06. August 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission förmlich eingereicht. Zuvor hatte sich das BMEL bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. Mit Pressemeldung vom 5. August hat das BMEL Details veröffentlicht und der Deutsche Bauernverband für uns in gekürzter Form zusammengefasst.

Fruchtwechsel ab 2025

Donnerstag, 01. August 2024

In Folge der Bestrebungen der Bürokratievereinfachung wird die Konditionalitäts-Regelung zum Fruchtwechsel (GLÖZ 7) ab 2025 einfacher und flexibler für die Betriebe und die Verwaltung. Wie vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu erfahren war, wurde der ursprüngliche Vereinfachungsvorschlag aus der Agrarministerkonferenz von der EU-Kommission

 

Laut den Regeln zur Konditionalität GLÖZ 8 „Mindestanteil von nichtproduktiven Flächen“ gilt laut Konditionalitätenverordnung ein Bewirtschaftungsverbot vom 1. April bis 15. August, es darf in diesem Zeitraum der Aufwuchs weder gemäht noch zerkleinert werden oder eine anderweitige Nutzung erfolgen. Ab dem 16. August darf der Aufwuchs zerkleinert oder für Futterzwecke gemäht werden.

Dieser Tage veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erste Zahlen zur Beantragung der Ökoregelungen in diesem Jahr. Bis auf die Öko-Regelung 1c (Blühstreifen auf Dauerkulturen) gibt es in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr wohl ein Plus bei

„Bürokratieabbau im Arbeitsprozess“ so lautet die Medienmitteilung des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zur ersten Auswertungsrunde der Arbeitsgruppen Bürokratieabbau vom 19. Juni. Anfang des Monats hatten der Thüringer Bauernverband (TBV) bereits über die Einrichtung von drei Arbeitsgruppen berichtet. Nun wurden die Inhalte der Gruppenarbeit durch das TMIL vorgestellt und eine Kategorisierung zur weiteren Befassung der Ergebnisse

 

Auf Initiative des Thüringer Bauernverbandes (TBV) hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) drei Arbeitsgruppen (AG) zum Bürokratieabbau einberufen.

Die erste AG beschäftigte sich letzten Montag mit der Thematik „Landbewirtschaftung und Agrarzahlung“. Diskutiert wurde zu den Themen notwendige Angaben im Sammelantrag, Feldblockreferenzen, Vereinfachung bei gekoppelter Tierprämie und Tierwohlförderung. Lösungsvorschläge wurden von den anwesenden Landwirten auch im Bereich der Nachweisführung mit der FAN-App und dem Flächenregister eingebracht. Der dritte Themenkomplex in dieser AG war die Stoffstrombilanz sowie die Vereinfachung bei Abstandsauflagen gewidmet. Das TMIL nahm die Lösungsansätze seitens der Praxis entgegen, zeigte Verständnis und erklärte, insbesondere beim Thema Abschaffung Stoffstrombilanz auf Bundesebene aktiv zu sein. Auch die Vereinfachung bei Abstandsauflagen im Bereich Düngung und Pflanzenschutz sei bereits in Bearbeitung. Konkrete Vereinfachungen oder Bürokratieabbau konnten zur Sitzung noch nicht vereinbart werden.

Am vergangenen Donnerstag traf sich die AG „nichtflächenbezogene Förderung“. In dieser AG sowie in der AG am Montag wurde das Zeitfenster deutlich überzogen, zeigt es doch einmal mehr, wie schwierig es ist, den Bürokratieaufwand darzustellen und echte Lösungsansätze gemeinsam mit den Behördenvertretern zu diskutieren. In dieser AG erfolgte im Vorfeld bereits ein Votum seitens des TMIL zu den eingereichten Vorschlägen der Landwirtschaftsverbände. Das TMIL sieht in einigen Punkten ebenfalls dringenden Bürokratieabbaubedarf und prüft aktuell schon die Umsetzung. Andere Punkte können erst nach Rücksprache mit dem Bund oder dem Thüringer Finanzministerium in Angriff genommen werden. Es gibt aber auch Themen, wie Fördergrundsätze, Zentralisierung und Synchronisierung von Förderportalen, welche anzugehen, jedoch auf Bundesebene zu regeln sind. Die Themen Abschaffung der Kostenplausibilisierung oder Vereinfachung und Verringerung von Vor-Ort-Kontrollen werden sofort angegangen. Wann eine konkrete Umsetzung erfolgt bleibt offen, denn Bürokratieabbau ist ein „zäher Prozess“.

Die dritte AG mit dem Arbeitsschwerpunkt Tierhaltung hat ihre Stellungnahme am Freitag beim TMIL eingereicht. Dabei standen die Themen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, Tierarzneimittelgesetz, Dokumentation sowie Stallbau im Fokus. Eine Auswertung der Stellungnahmen ist für diese Woche Donnerstag online geplant.

Eine Zusammenfassung aller drei AGs soll am 19. Juni erfolgen. Das TMIL hat aber bereits angekündigt, dass die AGs sich in unregelmäßigen Abständen weiterhin treffen sollten, um die To-do-Listen weiter abarbeiten zu können bzw. weitere Themen zur Entlastung aller Beteiligten zu besprechen.

 

Die Europawahl 2024 liegt vor uns und Ihre Stimmen sind entscheidend für die Gestaltung einer Zukunft für die Landwirtschaft, für einen starken ländlichen Raum. Als Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes sind Sie die Stimme und das Herz unseres ländlichen Raumes. Ihr Engagement und Ihre Teilnahme an dieser Wahl sind daher

Nach den Bauerndemonstrationen in den Wintermonaten, der erfolgreichen Hintergrundarbeit von Deutschen Bauernverband (DBV) und COPA auf Brüsseler Ebene, dem Vorschlag der EU-Kommission vom 15. März 2024 sowie der breiten Annahme durch das EU-Parlament am 24. April 2024 (425 Fürstimmen, 130 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen) und dem finalen Beschluss durch den Rat der Mitgliedstaaten

 

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