Mit Inkrafttreten der neuen TA-Luft im Dezember 2021 ergeben sich für die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen zum 01. Dezember 2026 Sanierungsfristen, die je nach Tierart und Anlage variieren. Die ersten Unteren Immissionsschutzbehörden haben bereits Anhörungsschreiben
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