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Arbeitgeberverband

Arbeitgeberverband (71)

Am 24. November fand die Mitgliederversammlung des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeber­verbandes Thüringen (LuFAGV) in der Bauernscheune in Bösleben statt. Präsident Uwe Kühne informierte neben den Themen Mindestlohn und den anstehenden Sozialwahlen insbesondere über den Ablauf der Tarifverhandlungen auf Bundesebene, welche in die kürzlich vereinbarte Bunde­semp­fehlung mündete. Aktuell finden nun auf der Grundlage dieser Bundesempfehlung die Tarifver­hand­lungen in den einzelnen Bundesländern statt. Eine Besonderheit kündigte Kühne für den Bereich der neuen Bundesländer an. Hier habe man sich innerhalb der fünf Verbände verständigt, künftig ge­meinsam Tarifverhandlungen mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zu füh­ren. Dies fand auch die Zustimmung der Mitglieder. Sowohl…
Bundestag und Bundesrat haben mit der Regelung des § 3 Nummer 11c Einkommensteuerge­setz (EstG) beschlossen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab dem 1. Oktober 2022 eine Inflationsausgleichs­prämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten können. Die Inflationsausgleichsprämie soll dazu beitragen, die hohe Belastung durch die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise für viele Beschäftigte abzufedern.
Am 11. Oktober trafen sich die Mitglieder des Präsidiums und der Großen Tarifkommission des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Thüringen (LuFAGV) in Er­furt und berieten über die aktuelle Tarifsituation, den Mindestlohnanstieg auf 12,00 Euro pro Stunde zum 1. Oktober und dessen Auswirkungen auf die weiteren Lohn- und Gehaltsgruppen.
Der Bundesrat hat mehreren Gesetzen zugestimmt, die Bürger und die Wirtschaft in der aktu­ellen Energiepreiskrise entlasten sollen: so u.a. der weiter vereinfachte Zugang zum Kurzar­beiter­geld, der Hinzuverdienst im Minijob, die reduzierte Umsatzsteuer auf Gasliefe­rungen und auf Gastronomieleistungen, die Stärkung kleiner Brauereien, die Steuerbefreiung für Arbeitge­berprä­mien zum Inflations­ausgleich sowie zahlreiche Ände­rungen im Energierecht.
Durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Ok­tober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.
Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeits­zeit erfasst werden kann.
Die Mitgliederversammlung des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftli­chen Arbeitgeberverbände hat am 6. September 2022 in Augsburg Hans-Benno Wichert ein­stimmig zum Präsidenten gewählt. Wichert, der seit 2019 Vizepräsident des Gesamtverbandes war, ist praktizierender Landwirt, Vorsitzender des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitge­berverbandes in Baden-Württemberg, Präsident des Schweinezuchtverbandes Baden-Würt­temberg und Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg. Als Stellver­treter von Hans-Benno Wichert wurde Ulrich Löhr aus Niedersachsen gewählt. Lutz Eimecke, der bereits seit 2019 Vizepräsident ist, wurde in seinem Amt bestätigt. Hans-Benno Wichert dankte dem ausgeschiedenen Präsidenten Martin Empl für seine 12-jäh­rige Tätigkeit als Präsident des Gesamtverbandes. Unter seiner Führung sei es gelungen, den Gesamtverband…
Schon bisher musste der Arbeitgeber die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrages schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach seiner Einstellung aushändigen. Mit dem neuen Nachweisgesetz enthält diese Liste nun mehr Punkte enthalten. Aufgrund der Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union (EU-Richtlinie) über trans­parente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 – Arbeitsbedingun­gen-Richtlinie) hat der deutsche Gesetzgeber am 23. Juni 2022 unter anderem auch das Nachweisgesetz (NachwG) geändert, in dem verankert ist, welchen Informations- und Do­kumentationspflich­ten der Arbeitgeber nachkommen muss.
Das Bundesfinanzministeriums (BMF) hat die FAQ-Liste zu der mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeführten Energiepreispauschale (EPP) nochmals am 21. Juli 2022 aktualisiert und um einige Frage­stellungen erweitert. Darin wurden folgende Fragen konkretisiert / angepasst
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u.a. die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro mit der Septemberabrechnung vor. Die Auszahlung der Energiepreispau­schale wirft zahlreiche Anwendungsfragen auf, insbesondere zur Auszahlung durch die Ar­beitgeber. Zur Beantwortung dieser Fragen hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht. Unter II. werden Angaben zur Anspruchs­berechtigung und unter VI. Konkretisierungen zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Ar­beitgeber gemacht.
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