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Lagebericht der Bundesregierung zur Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte

  Cornelia Müller      09. Dezember 2021

Mit dem Lagebericht 2021 informiert die Bundesregierung über den Wegfall der Hofabgabevoraussetzung und die Änderungen beim Beitragszuschuss. Dargestellt werden auch der erwartete weitere strukturwandelbedingte Rückgang der Mitgliederzahlen sowie die Entwicklung der Beiträge und Beitragszuschüsse.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass die Entwicklung der Beitragshöhe der Alterskasse nichts mit der Relation Beitragszahler/Rentenempfänger zu tun hat. Vielmehr folgt der Alterskassen-Beitrag nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich der Entwicklung des Beitragssatzes und des „Durchschnittsentgelts“ in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 68 ALG).

Die verschiedenen Vorteile der Alterssicherung für Landwirte werden durch eine künftig schlechtere Relation von Beitragszahler/Rentenempfänger daher nicht berührt. Das Defizit trägt der Bund (§ 66 ALG).

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