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Relevante Eckpunkte zur Sozialpolitik im Koalitionsvertrag

  Cornelia Müller      09. Dezember 2021

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält auf 177 Seiten die Eckpunkte der künftigen Regierungsarbeit. Diese Eckpunkte sind für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) natürlich nicht bindend. Zudem bleibt die Ausgestaltung durch gesetzliche Regelungen abzuwarten.

Aktuell soll deshalb nur ein Überblick über relevante Eckpunkte gegeben werden. In Klammern ist jeweils Fundstelle im  Koalitionsvertrag angegeben.

  • Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro (S. 6, 65, 69)
  • Erweiterung DRV um Kapitaldeckung (S. 6, 73)
  • Abbau Digitalisierungshemmnisse und Vereinheitlichung von Begriffen, z. B. „Einkommen“ (S. 15)
    Bürokratisierungsentlastungsgesetz (S. 32)
  • Vereinfachungen bei „A1“ (S. 32)
  • Bürgergeld statt Grundsicherung (S. 66, 75)
  • Reform Statusfeststellungsverfahren (S. 69)
  • Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige (S. 69)
  • Erhöhung Mini-Job auf 520 Euro und Midi-Job auf 1.600 Euro (S. 70)
  • voller Krankenversicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte (S. 71)
  • kein RV-Beitragssatz höher als 20 Prozent, kein höheres Renteneintrittsalter (S. 73)
  • Selbständige GKV: Beiträge oberhalb Minijob strikt nach Einkommen (S. 75) 
  • für neue Selbständige: Pflicht zur Altersvorsorge in der DRV (S. 75)
  • GKV: Beschleunigung ePA und e-Rezept (S. 83)
  • GKV: Unterstützung zur Gesunderhaltung (S. 84)
  • Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen im ländlichen Raum (S. 84)
  • Aufhebung Budgetierung der Arzthonorare im hausärztl. Bereich (S. 85)
  • GKV: Verhütungsmittel als Satzungsleistung (S. 116)
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