Ab 2026 Pflicht: Biosicherheitsplan für alle Geflügelhalter in Niedersachsen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Niedersachsen eine neue Verpflichtung für alle Geflügel haltenden Betriebe, auch für Kleinstbetriebe mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Gemäß dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt müssen die Betriebe künftig einen schriftlichen Biosicherheitsmanagementplan vorhalten. Ziel ist es, den Eintrag von Tierseuchen wirksam zu verhindern und betriebsinterne Maßnahmen zur Seuchenprävention zu dokumentieren. Der Plan umfasst unter anderem Regelungen zum Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr, zur Stallhygiene sowie zum Umgang mit betriebseigener Ausrüstung. Um die Umsetzung zu erleichtern, haben die Niedersächsische Tierseuchenkasse, das Landvolk...
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