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Verbot der Betonspalten für Kälber ab 9. Februar 2024

  Olivia Krupp      29. Januar 2024

Am 9. Februar 2024 endet die dreijährige Übergangsfrist für die Anpassung des Liegebereiches in der Kälberhaltung. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt vor, dass ab dem 9. Februar 2024 allen Kälbern im Alter von 15 Tagen

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