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Verbindliche Regelungen zum Rodentizideinsatz

  André Rathgeber      08. Oktober 2020
Der Pflanzenschutzdienst des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) hat auf Basis des Kabinettsbeschlusses vom Dienstag über den Kampf gegen die Feldmausplage bzw. den Schutz des Feldhamsters eine verbindliche Regelung zur Ausbringung von Rodentiziden in Vorkommensgebieten des Feldhamsters vorgelegt. Im Kern wird das Spektrum für die Begutachtung um die Mitarbeiter*innen des Pflanzenschutzdienstes des TLLLR erweitert.

Die in dem Merkblatt beschriebenen Regelungen sind für alle Landwirt*innen ab sofort verbindlich und bis zum 31. Oktober gültig. Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf die Vorkommensgebiete des Feldhamsters. Alle Auflagen für Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Rastplätze von Zugvögeln bleiben davon unberührt. Eine Übersicht zu den Regelungen in diesen Schutzgebieten finden Sie unter diesem Link.
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