Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben. Der Beschluss erfolgte einstimmig auf Grundlage eines Vermittlungsvorschlags der Vorsitzenden und stellt damit einen deutlichen Gegenpunkt zu weitergehenden politischen Forderungen dar.
Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung steigen die gesetzlichen Mindestlöhne wie folgt:
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