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Agrardieselrückerstattung für das Jahr 2024

  Nadja Gipser      31. August 2025

Der Antrag auf Agrardieselentlastung für landwirtschaftliche Unternehmen ist grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt

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