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Per Eilverordnung: Deutschland erlaubt Anwendung von Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit

  Olivia Meyer      17. Juni 2024

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat per Eilverordnung die sofortige Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) genehmigt. Die Eilverordnung erlaubt die Verwendung bisher nicht zugelassener Impfstoffe gegen BTV-3-Infektionen bei empfänglichen

 

Foto: Blauzungenkrankheit, Fotos von Krankheitssymptomen bei Rindern und Schafen - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Stand: 17.06.2024 

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