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Telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

  Uwe Ropte      15. Dezember 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Möglichkeit einer telefo­nischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gefasst, der vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet wurde und am 7. Dezember 2023 in Kraft getreten ist.

Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Feststellung ist danach künftig un­ter folgenden Voraussetzungen möglich:

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